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21.07.2010 15:11
Ermittlungen gegen Zollitsch eingestellt
Birnau/Freiburg (mr) Die Staatsanwaltschaft Konstanz hat das auf Grund einer Strafanzeige einer Privatperson von der Staatsanwaltschaft Freiburg übernommene Ermittlungsverfahren gegen Robert Zollitsch eingestellt. Zollitsch war von dem Anzeigeerstatter vorgeworfen worden, sich in strafrechtlich relevanter Weise an dem von einem Pater des Priorats Birnau begangenen Missbräuchen von Kindern beteiligt zu haben, indem er in Kenntnis aller Umstände als zuständiger Personalreferent den Einsatz dieses Paters zwischen 1987 und 1992 in dem Priorat mitverantwortet habe.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen kam es zu Missbrauchsfällen durch den Pater anlässlich seines ersten Tätigkeitszeitraums in Birnau zwischen 1966 und 1968. Da diese Taten verjährt sind, kann es dahinstehen und blieb auch ungeprüft, ob zum damaligen Zeitpunkt Zollitsch eine Position inne hatte, die geeignet gewesen wäre, eine strafrechtlich relevante Mitverantwortung zu begründen, da insoweit ebenfalls Verjährung eingetreten wäre.
Während des zweiten Aufenthaltes des Paters in Birnau von 1987 bis 1992 sind keine konkreten Missbrauchstaten oder Namen von Geschädigten bekannt geworden, weshalb auch jegliche Grundlage für eine strafrechtliche Verantwortung von Zollitsch fehlt. Aus diesem Grunde ist es der Staatsanwaltschaft verwehrt, weitergehende Ermittlungen durchzuführen zu der Frage, wer die Personalverantwortung für den Pater trug, und ob bzw. wann Zollitsch Kenntnis von einem erneuten Tätigwerden des Paters erlangte.
Für den Fall des Bekanntwerdens von Missbrauchsfällen in nicht verjährter Zeit wäre weiterhin der Nachweis erforderlich, dass Zollitsch vorsätzlich handelte. Dies würde voraussetzen, dass er billigend in Kauf nahm, dass der Pater weitere Missbrauchstaten begeht, und er durch Förderung dieser Taten zum Missbrauch beitragen wollte. Für eine derartige Annahme liegen keinerlei Hinweise vor.





