01.07.2021 15:17

Regierungsrat verbessert den Wohnschutz

(Basel) Durch die Einführung einer Bewilligungspflicht und einer Mietzinskontrolle werden Mieterinnen und Mieter von bezahlbaren Wohnungen künftig besser vor Verdrängung durch Kündigungen und Mietzinserhöhungen geschützt.

Sanierungen und wichtige energetische Erneuerungen von Wohngebäuden sollen aber nach wie vor möglich sein. Der Regierungsrat hat heute die Wohnraumschutzverordnung verabschiedet, die per 1. Januar 2022 in Kraft tritt. Damit, so ist der Regierungsrat überzeugt, sind bereits wichtige Inhalte der Initiative "JA zum ECHTEN Wohnschutz" erfüllt. Der Regierungsrat lehnt aus diesem Grund die Initiative ab.

Das knappe Wohnraumangebot und die steigenden Mietpreise stehen hoch oben im Sorgenbarometer der baselstädtischen Bevölkerung. Das vom Volk im letzten November angenommene revidierte Wohnraumfördergesetz verstärkt den Wohnschutz. Das Gesetz sieht vor, dass für die Sanierung, den Umbau oder Abbruch von bezahlbaren Wohnungen eine zusätzliche Bewilligungspflicht mit Mietzinskontrolle eingeführt werden soll. Die Details regelt die heute verabschiedete Verordnung. Mit ihr wird ein wichtiger Schritt vollzogen. Vorzeitige Sanierungen und preistreibende Renovationen von bezahlbaren Wohnungen sollten vom Tisch sein. Verstärkte Anreize zur Sanierung im bewohnten Zustand und ein Rückkehrrecht bei Sanierungen und Umbauten wirken Massenkündigungen entgegen.

Für die unter die Schutzbestimmungen fallenden Mietwohnungen gilt neu, dass der Mietzins infolge einer Sanierung oder einem Umbau zwischen maximal 109 Franken (für eine 1-Zimmerwohnung) und maximal 279 Franken (für eine Wohnung mit 5 oder mehr Zimmern) ansteigen darf. Damit wird gewährleistet, dass energetische Sanierungen von Wohngebäuden weiterhin möglich sind. Ganz im Sinne des Klimaschutzes sind zudem über die gesetzliche Vorschrift hinausgehende energetische Investitionen von den maximalen Aufschlägen ausgenommen und können separat gemäss Mietrecht auf die Mietzinse überwälzt werden. Weitere Ausnahmen können lediglich für denkmalpflegerische Massnahmen sowie für Massnahmen zugunsten der Erdbebensicherheit oder der Hindernisfreiheit gewährt werden.

Gleichzeitig nimmt der Regierungsrat zur hängigen Initiative "JA zum ECHTEN Wohnschutz" Stellung. In seinem Bericht an den Grossen Rat lehnt er diese ohne Gegenvorschlag ab. Ein juristisches Gutachten bestätigt klar und eindeutig, dass die Umsetzung des Wohnschutzes wie er vom Volk im letzten November angenommen wurde verfassungsrechtlich zulässig ist. Der Regierungsrat bevorzugt es daher, die jetzige Gesetzesgrundlage zeitnah in Kraft zu setzen und deren Wirkungen auf den Mietwohnungsmarkt abzuwarten, bevor weitere gesetzliche Änderungen und Verschärfungen in Erwägung gezogen werden.
Hinweise:

https://www.entwicklung.bs.ch/wohnraum/Wohnraumschutzverordnung.html