02.03.2020 08:19

Ausschankverbot

(Listal/Sissach) Weil in Liestal und Sissach das vom Bundesrat erlassene Veranstaltungsverbot zur Eindämmung des Coronavirus nicht eingehalten wird, hat der Regierungsrat ein temporäres Ausschankverbot für das gastronomische Angebot in Liestal und Sissach verfügt. Damit verbunden ist die Aufhebung der Freinachtsbewilligung. Die Polizei wurde beauftragt, den zuständigen Wirten die Mitteilung zu überbringen. Bei Nichteinhaltung droht den Wirten und Veranstaltern eine Busse.

Der Bundesrat hat am 28. Februar 2020 eine Verordnung in Kraft gesetzt mit Massnahmen, um die Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) in der Schweiz einzudämmen. Demnach sind im Kanton Basel-Landschaft sämtliche öffentlichen oder privaten Veranstaltungen verboten, bei denen sich gleichzeitig mehr als 1’000 Personen aufhalten. Das Veranstaltungsverbot gilt vorerst bis 15. März 2020 und betrifft auch verschiedene Fasnachts-Anlässe im Baselbiet.



Der Regierungsrat verfügt zum Schutz der Bevölkerung ein temporäres Ausschankverbot für das gastronomische Angebot (Getränke und Esswaren) in Restaurants sowie Wagenburgen und Cliquenkellern in Liestal und Sissach. Das Verbot des Verkaufs von alkoholischen Getränken bezieht sich auch auf die Detailhändler in den Gemeinden Liestal und Sissach. Damit verbunden ist die Aufhebung der Freinachtbewilligung sowie sämtlicher weiterer bereits in den beiden Gemeinden Liestal und Sissach erteilten Bewilligungen im Zusammenhang mit Fasnachtsveranstaltungen. Die Polizei wird beauftragt, den zuständigen Wirten die Mitteilung zu überbringen. Bei Nichteinhaltung droht den Wirten und Veranstaltern eine Busse.



Sollten in den kommenden Tagen in weiteren Gemeinden die geltenden Verbote und Auflagen missachtet werden, müssen auch dort geeignete Massnahmen ergriffen werden. Der Regierungsrat appelliert an Veranstalter, Gastwirte und Fasnachts-Verantwortliche wie auch an die Bevölkerung, die geltenden Einschränkungen im Interesse der Gesundheit der Bevölkerung zu akzeptieren, zu respektieren und die gebotene Vernunft walten zu lassen.