05.06.2020 16:10

Festnahme nach Flucht vor Kontrolle

(Karlsruhe) Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Karlsruhe wird ein 19-jähriger Italiener dem Haftrichter beim zuständigen Amtsgericht ...

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Karlsruhe wird ein 19-jähriger Italiener dem
Haftrichter beim zuständigen Amtsgericht vorgeführt. Es besteht der Verdacht,
dass der Beschuldigte am frühen Freitagmorgen versuchte, sich mit seinem Pkw
einer Polizeikontrolle durch Flucht zu entziehen.

Das Fahrzeug fiel einer Streife kurz vor 01.00 Uhr auf, da das Fahrlicht nicht
eingeschaltet und keine Kennzeichen angebracht waren. Er sollte in der
Ottostraße angehalten werden. Der Fahrer missachtete jedoch die Anhaltesignale
und beschleunigte sein Fahrzeug. Er flüchtete über mehrere Straßen in der
Oststadt, Rintheim und Hagsfeld. Hierbei missachtete er mehrfach das Rotlicht
von Ampeln und fuhr mit hoher Geschwindigkeit auf einen Streifenwagen zu, der
sich zuvor quer auf die Fahrbahn gestellt hatte, um den Tatverdächtigen zum Halt
zu bewegen. Nur durch ein Ausweichmanöver der Polizeibeamten konnte eine
Kollision verhindert werden. Nachdem der Beschuldigte seine Fahrt unter anderem
über ein Tankstellengebäude mit hoher Geschwindigkeit fortsetzte, endete die
Fahrt schließlich auf der Karlsruher Straße.

Hier verlangsamte er seine Fahrt und eine Streife konnte sich vor den Pkw
setzen. Plötzlich sprang der 19-Jährige aus dem noch rollenden Pkw und flüchtete
zu Fuß. Der Pkw prallte nun fahrerlos seitlich gegen den stehenden
Streifenwagen, wo ein Beamter gerade dabei war auszusteigen. Er konnte ins
Fahrzeug zurückspringen und blieb unverletzt. Nach kurzer Flucht konnte der
Beschuldigte vorläufig festgenommen werden.

Bei der Durchsuchung des jungen Mannes wurden geringe Mengen Marihuana
aufgefunden. Da der Verdacht auf Betäubungsmittelbeeinflussung bestand, wurde
ihm eine Blutprobe entnommen.

Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis
ist, der Pkw nicht zugelassen war und er keinen festen Wohnsitz in Deutschland
hat.

Am Streifenwagen entstand ein Sachschaden von geschätzten 15.000 Euro. Am
älteren, bereits unfallbeschädigten Pkw des Beschuldigten entstand lediglich
geringer Sachschaden. Beide Fahrzeuge mussten abgeschleppt werden.