06.12.2019 09:31

Informationsblatt zur Kassenführung

(Villingen-Schwenningen) Vor allem bei bargeldintensiven Betrieben, etwa in Gastgewerbe und Einzelhandel, überprüfen die Finanzbehörden verstärkt die Kassenführung. Gibt es Beanstandungen, drohen Hinzuschätzungen oder sogar Strafverfahren. Auf was Unternehmen achten müssen, erläutert die Industrie- und Handelskammer (IHK) Schwarzwald-Baar-Heuberg nun in einem 12-seitigen Infoblatt.

„Die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kassenführung haben sich insbesondere seit 2018 erheblich verschärft und weitere Regelungen treten zum 1. Januar kommenden Jahres in Kraft. Neu geschaffen wurden unter anderem die sogenannte Kassenrichtlinie und das Kassengesetz“, sagt Daniela Oklmann, IHK-Projektleiterin Tourismus.

Bereits seit 2018 müssen Unternehmer jeden Verkaufsvorgang detailliert in einem elektronischen System aufzeichnen und eine Verfahrensdokumentation erstellen, die auch Organisationsunterlagen zum eingesetzten Kassensystem enthält. Dazu zählen etwa Fabrikat, Seriennummer, Einsatzzeiten oder Programmieranleitungen. Zudem wurde die „Kassennachschau" eingeführt, die es Prüfern der Finanzverwaltung erlaubt, unangekündigt die Kassenbuchführung sowie die Kasse selbst zu überprüfen.

„Zum kommenden Jahreswechsel müssen zum einen grundsätzlich alle Kassen mit einer sogenannten zertifizierten elektronischen Sicherheitseinrichtung (tSE) ausgestattet werden, zu anderen gilt dann auch eine Belegausgabepflicht für elektronische Kassen, also die Pflicht zur sofortigen Ausstellung eines Kassenbons, so Daniela Oklmann.

Auf was Unternehmer im Detail achten müssen, beschreibt die IHK in ihrem 12-seitigen Infoblatt. Dabei geht es auch um Sonderfälle wie die Erfassung von Storno-Vorgängen oder „unbaren" Zahlungen, das Verhalten bei Systemabstürzen oder um den Umgang mit „offenen Ladenkassen".

Zudem enthält die Veröffentlichung eine To-do-Liste für die betriebliche Praxis, eine Zusammenstellung wichtiger Fristen sowie der gesetzlichen Grundlagen.

Das Merkblatt mit ausführlichen Informationen erhalten Unternehmen auf der IHK-Internetseite unter www.ihk-sbh.deim Bereich „Branche Tourismus“ (Dokumentennummer 4635410) oder bei IHK-Ansprechpartnerin Daniela Oklmann, Telefon 07721 922-136 bzw. per E-Mail: oklmann@vs.ihk.de.