08.06.2020 17:54

Höchster Kreisumlagehebesatz

Die Kreisumlage, die von den Landkreisen bei ihren kreisangehörigen Gemeinden zur Deckung ihres Finanzbedarfs erhoben wird, ist eine wesentliche Einnahmequelle für die Kreishaushalte.

Die Kreisumlage, die von den Landkreisen bei ihren kreisangehörigen Gemeinden zur Deckung ihres Finanzbedarfs erhoben wird, ist eine wesentliche Einnahmequelle für die Kreishaushalte. Sie wird in einem Hundertsatz (Kreisumlagehebesatz) der Steuerkraftsummen der Gemeinden eines Landkreises bemessen. Als Basis für die Steuerkraftsummen im Jahr 2020 werden die Steuereinnahmen und Zuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft des Jahres 2018 zugrunde gelegt. Aktuelle Entwicklungen spiegeln sich daher in dieser Bemessungsgrundlage nicht wieder. Einzig in der Änderung des Kreisumlagesatzes für dieses Jahr bestehen für die Landkreise etwaige Einflussmöglichkeiten.

Nach Angaben des Statistischen Landesamtes haben 25 der 35 Landkreise ihre Kreisumlagehebesätze für das Jahr 2020 geändert. Darunter erhöhten 7 Landkreise ihren Umlagehebesatz, währenddessen in 18 Landkreisen eine Reduzierung stattfand. Der gewogene Kreisumlagehebesatz in Baden-Württemberg ist gegenüber dem Vorjahr um 0,4 Prozentpunkte auf 29,72 % gesunken.

Das voraussichtliche Aufkommen der Kreisumlage nimmt mit insgesamt 4,2 Milliarden Euro weiterhin stetig zu, trotz zurückgehender Umlagehebesätze im Durchschnitt bzw. bei gut der Hälfte aller Kreise. Dies ist der positiven Entwicklung der Steuereinnahmen in 2018 zu verdanken. Im Jahresvergleich entspricht dies einem Plus von rund 227 Millionen Euro oder 5,7 %.

Umlagehebesätze nach Kreisen: Der höchste Kreisumlagehebesatz wurde im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald mit 35,80 % (2019: 36,10 %) beschlossen und liegt damit vor dem letztjährigen »Spitzenreiter«, dem Landkreis Heidenheim, mit 35,18 % (2019: 36,68 %). Das »Schlusslicht« nimmt unverändert der Landkreis Biberach mit 25 % (2019: 25,50 %) ein, gefolgt vom Landkreis Ravensburg, der seinen Umlagesatz im Jahresvergleich von 28 auf 26 % verringerte. Die höchste Anhebung des Umlagehebesatzes um 3 Prozentpunkte auf 31 % nahm der Neckar-Odenwald-Kreis vor, der mit dieser Anhebung und einer leichten Steigerung der Steuerkraft seiner Gemeinden in 2018 dadurch den prozentual höchsten Anstieg seines Kreisumlageaufkommens verzeichnen kann.

Das höchste Pro-Kopf-Aufkommen an der Kreisumlage dürfte mit 550 Euro beim Hohenlohekreis (2019: 551 Euro) zu erwarten sein. Dieser liegt somit gleichauf mit dem Landkreis Tuttlingen (2019: 488 Euro), dessen Anstieg je Einwohner, zwar bei gleichbleibenden Umlagesatz aber auf eine um rund 13 % gesteigerte Steuerkraft seiner Gemeinden zurückzuführen ist.

Das niedrigste Pro-Kopf-Aufkommen wird beim Landkreis Emmendingen mit 378 Euro (2019: 367 Euro) und dem Enzkreis mit 391 Euro je Einwohner (2019: 365 Euro) erwartet. Das durchschnittliche Aufkommen aller Landkreise steigert sich je Einwohner von 442 Euro im Vorjahr auf voraussichtlich 467 Euro in diesem Jahr.