09.09.2019 09:47

Klimademo jetzt möglich

(Konstanz) Am 11. Juli hat die Umweltbewegung Extinction Rebellion eine Demonstration für den 27. Juli auf dem Konstanzer Stephansplatz angemeldet. Hierfür hätte ein Teil des Parkplatzes gesperrt werden sollen. Die Veranstalter wollten damit ein Zeichen setzen, dass Autos aus der Innenstadt verschwinden sollten.

Mit Eingehen des Antrages nahm die Verwaltung Kontakt zum Veranstalter auf. Die Verwaltung ging davon aus, dass man sich auf einen alternativen Standort einigen kann, da die Verwaltung eine Sperrung des zentralen Stephansplatzes vermeiden wollte. Ein Verbot der Versammlung durch die Stadt gab es zum Zeitpunkt des Antrages des Veranstalters beim Verwaltungsgericht in Freiburg noch nicht. Letzlich lehnte die Stadtverwaltung den Antrag dann aber aus Gründen der öffentlichen Sicherheit ab. Im Voraus wäre wegen der Sperrung des Platzes beispielweise eine Abstimmung mit den Rettungsdiensten nötig gewesen, was aus Zeitgründen nun nicht mehr erfolgen konnte. Am Verwaltungsgericht in Freiburg erhielten die Demonstranten in einer Eilentscheidung einen Tag vor dem angesetzten Demo-Termin Recht. Diese Entscheidung war zu kurzfristig für das Genehmigungsverfahren und die mit der Sperrung des Parkplatzes verbundenen Planungen.

Keine inhaltliche, sondern eine Verfahrensfrage
Bei der Beschwerde der Stadt an das Gericht ging es um das Verfahren an sich: das Gericht hatte der Demonstration in einer Eilentscheidung am Freitagnachmittag stattgegeben und am Samstag hätte die Demo stattfinden sollen. Damit hatte das Verwaltungsgericht Freiburg die Stadtverwaltung in eine Situation versetzt, in der sie faktisch nicht mehr im Sinne des Urteils handeln konnte. Ziel der Beschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof war, feststellen zu lassen, dass die Entscheidung so kurzfristig nicht hätte ergehen dürften. „In Konstanz darf jeder demonstrieren, der sich an die Regeln hält. Das steht außer Frage. Es ist unglücklich, dass der Eindruck entstanden ist, die Verwaltung wolle eine Demonstration mit Hilfe von juristischen Tricks verhindern. Das ist nicht der Fall. Es geht der Verwaltung nicht um diese Demonstration, sondern um das Miteinander von Gerichten und Verwaltung. Wir brauchen hier praktikable und belastbare Lösungen“, so Oberbürgermeister Uli Burchardt. Die Verwaltung hat die Beschwerde an das Gericht heute gestoppt. Oberbürgermeister Uli Burchardt wird das Vorgehen des Gerichtes stattdessen in einem Brief an die Landesregierung thematisieren.

Die für den 21. September erneut angemeldete Demonstration kann stattfinden.