01.08.2019 07:43

Disput um Bagatellgrenze für Ausfuhren

(Bad Säckingen) Ab dem 1. Januar 2020 soll nun endlich eine Bagatellgrenze für Ausfuhren für Einkäufe aus der Schweiz im privaten Bereich eingeführt werden. So hat es das Bundeskabinett jetzt beschlossen.

ver.di begrüßt diesen von der Gewerkschaft seit Jahren geforderten Schritt, auch
wenn die Höhe von 50 Euro nur gut 40 Prozent des Problems löst. Nach ver.di
vorliegenden Zahlen des Zolls wurden im Jahr 2018 rund elf Millionen Ausfuhren im
nichtkommerziellen Bereich alleine im Bereich der Schweizer Grenze von Bad Säckingen
bis Konstanz abgestempelt. 41 Prozent davon waren Ausfuhren mit einem Einkaufswert
unter 50 Euro. Diese fallen nun ab 2020 weg.

Andreas Gallus, zuständiger ver.di Sekretär für den Zoll an der Grenze zur Schweiz:
„Das ist nach vielen Jahren unsinniger Stempelei wenigstens ein erstes
Meilensteinchen. Damit bekommen die Zöllnerinnen und Zöllner immerhin eine Hand
wieder frei für deutlich wichtigere Aufgaben. Nunmehr wird auch in Deutschland
eingeführt, was in anderen Anrainerstaaten zur Schweiz schon lange der Fall ist.“

ver.di bedauert, dass die ursprünglich anvisierte Bagatellgrenze von 175 Euro
aufgrund der massiven Lobbyarbeit der ortsansässigen Wirtschaft verwässert wurde mit
der Begründung, die Schweizer Kundinnen und Kunden würden sonst ausbleiben. Die
Schweizer Einkäufer werden, so ver.di, auch künftig zahlreich kommen: Weil die
meisten Waren nur halb so viel kosten wie in der Schweiz, und weil der Wechselkurs
sich in den letzten Monaten nochmals zu Gunsten eines starken Schweizer Franken
entwickelt hat.

Durch das Engagement insbesondere der ver.di Vertrauensleute beim Hauptzollamt
Singen tritt nun eine bemerkenswerte Erleichterung für die tägliche Arbeit der
Zöllnerinnen und Zöllner ein. Diese stempeln seit Jahren Millionen
Ausfuhrkassenzettel ab. Alleine an der Schweizer Grenze sind seit 2014 jeden Tag 150
Kolleginnen und Kollegen mit nichts Anderem beschäftigt. Und das obwohl an anderer
Stelle wichtigere Aufgaben warten wie beispielsweise die Kontrolle des Mindestlohnes
oder das Fahnden nach Geldwäsche und Steuersündern.