10.03.2021 09:54

Ermittlungsverfahren gegen die Rockergruppierung „Gremium MC Southgate“

„In Baden-Württemberg dulden wir keine kriminellen Machenschaften von Rocker- und rockerähnlichen Gruppierungen. Mit den heutigen Ermittlungen führen wir einen schweren Schlag gegen die Rockerszene und machen deutlich, dass kriminelle Aktivitäten Konsequenzen nach sich ziehen“, sagte der Stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl am heutigen Mittwoch (10. März 2021) in Stuttgart.

Im Zuge eines vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen die Rockergruppierung „Gremium MC Southgate“ wurden heute in den frühen Morgenstunden 13 Objekte im Regierungsbezirk Karlsruhe unter Leitung des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg und unter Beteiligung des Polizeipräsidiums Mannheim sowie mit Kräften des Polizeipräsidiums Einsatz durchsucht. Insgesamt waren rund 160 Beamtinnen und Beamte der Polizei beteiligt.

„Es besteht der konkrete Verdacht, dass der Verein Verbotstatbestände nach dem Vereinsgesetz erfüllt, indem Zweck und Tätigkeit des Vereins den Strafgesetzen zuwiderlaufen und von dem Verein schwerwiegende Gefährdungen für individuelle Rechtsgüter und die Allgemeinheit ausgehen“, begründete Innenminister Thomas Strobl das Vorgehen.

Bei dem „Gremium MC Southgate“ bzw. „Chapter Southgate“ handelt es sich um eine im Jahr 2015 gegründete, vorwiegend im Raum Heidelberg aktive Ortsgruppe des „Gremium MC Germany“, der größten nationalen „Outlaw Motorcycle Gang“ (OMCG). „Gremium MC Germany“ strebt territorialen und finanziellen Machtzuwachs innerhalb der Rockerszene an und versucht regelmäßig, entsprechende Ansprüche mit Gewalt durchzusetzen.

Der „Gremium MC Southgate“ und seine Mitglieder sind in den letzten Jahren mit einer erheblichen Anzahl von Straftaten in Erscheinung getreten, insbesondere in Form einer unter anderem im Clubhaus des „Gremium MC Southgate“ begangenen besonders schweren räuberischen Erpressung. Führungsfunktionäre des „Gremium MC Southgate“ haben unmittelbar an diesen Straftaten mitgewirkt und Delikte im Interesse des Vereins oder seiner Mitglieder im Rahmen der Vereinsstrukturen begangen. Dem „Chapter Southgate“ wird zudem vorgeworfen, in krimineller Weise mit Mitteln der Demonstration von Gruppenstärke durch massiertes öffentliches Auftreten und unter der Begehung von Körperverletzungs- und Nötigungsdelikten Macht- und Gebietsansprüche verdeutlicht zu haben.