13.01.2021 17:28

120 Einwendungen gegen Ausbau der Rheintalbahn

(Bad Krozingen) Im Anhörungsverfahren für den Planfeststellungsabschnitt 8.3 der Rheintalbahn auf dem Gebiet der Stadt Bad Krozingen ist am 21. ...

Im Anhörungsverfahren für den Planfeststellungsabschnitt 8.3 der Rheintalbahn auf dem Gebiet der Stadt Bad Krozingen ist am 21. Dezember 2020 die Einwendungsfrist abgelaufen. Wie das Regierungspräsidium Freiburg (RP) mitteilt, haben neben der betroffenen Stadt Bad Krozingen sowie der Gemeinde Hartheim am Rhein rund 120 Privatleute Einwendungen gegen die Pläne der Deutschen Bahn erhoben.



Die Zahl der Einwendungen für diesen Abschnitt habe sich im Vergleich zur ersten Anhörung im Jahr 2006 deutlich reduziert, so das RP. Eine konkrete Vergleichszahl könne nicht genannt werden, da die Abschnitte damals anders aufgeteilt waren. Aufgrund der Beschlüsse des Projektbeirats, in dem die Deutsche Bahn, der Bund, Land und Region (Regionalverband, Regierungspräsidium, Landkreise, Gemeinden und Bürgerinitiativen) vertreten waren, hatte die Deutsche Bahn ihre Planungen umfassend überarbeitet. Mit der neuen Planung wird die sogenannte Bürgertrasse umgesetzt. Die Streckenführung wurde in Tieflage sowie mit verbessertem Schallschutz geplant. Ziel ist es, einen sogenannten Vollschutz für den Abschnitt zu erreichen. Der Lärmschutz würde damit über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus realisiert.



Im Vordergrund der aktuellen Einwendungen stehe die konkrete Umsetzung der Baumaßnahme, teilt das RP mit. Etwas weniger als die Hälfte der Privatleute habe auf Mustereinwendungen zurückgegriffen.Thematisiert werde insbesondere der zu erwartende Baulärm verbunden mit dem Wunsch, dass die Bauarbeiten ausschließlich tagsüber stattfinden. Gefordert werde weiter ein verbindliches Baustraßenkonzept, nach dem der Baustellenverkehr ausnahmslos außerhalb geschlossener Ortschaften geführt werde. Die erhebliche Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen vornehmlich auch während der mehrjährigen Bauphase, die mit vielfältigen negativen Auswirkungen auf die landwirtschaftlichen Betriebe einhergehe, sei ein weiterer wesentlicher Kritikpunkt. Zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme werde von Seiten der Einwender eine alternative Bauausführung der Tieflage mittels senkrecht eingebrachter Bohrpfahlwände anstatt einer Steilböschung gefordert. Für die Landwirte ferner bedeutsam sei die Sicherstellung der Beregnung und jederzeitige Erreichbarkeit ihrer landwirtschaftlichen Flächen während der Bauzeit und darüber hinaus.



Die Stadt Bad Krozingen sowie die Gemeinde Hartheim am Rhein hätten sich ebenfalls intensiv mit den Planungen der Bahn auseinandergesetzt und umfangreiche Stellungnahmen dazu abgegeben, heißt es aus dem RP. Begrüßt werde von den Kommunen das von der Bahn im Hinblick auf den Verkehrslärm vorgelegte Schallschutzkonzept, welches die Beschlüsse des Projektbeirats in diesem Bereich vom Grundsatz her vollständig umsetze und damit einen Vollschutz gewährleiste. Ebenfalls positiv gesehen werde von den Kommunen der Ansatz des geplanten „just-in-time“-Konzept, nach dem die auszuhebenden und wieder einzubauenden Erdmassen nach Möglichkeit ortsnah ohne Zwischenlagerung durch stufenweises Bauen wieder eingebaut werden.



Die Thematik des Baulärms ebenso wie der verbleibende enorme temporäre Flächenverbrauch und seine Folgen beleuchteten die Kommunen hingegen kritisch. Sie forderten die Festlegung auf ein verbindliches Baustraßenkonzept außerhalb geschlossener Ortschaften, die Ausarbeitung eines detaillierten wie rechtsverbindlichen Bodenverwertungskonzepts bereits im Rahmen der Planfeststellung und die Verwirklichung eines funktionsfähigen Wirtschaftswege- und Beregnungsnetzes vor Baubeginn. Weitere Themen seien etwa die Anpassung des Radwegenetzes sowie Konfliktfelder rund um das Schutzgut Wasser.



Die Gemeinde Hartheim fordert zudem eine Verlagerung der zwischen den Kreisstraßen K 4935 und der K 4938 südlich von Schlatt geplanten neuen Straßenverbindung. Nach ihrer Ansicht soll der Verkehr von Tunsel kommend über die K 4938 zunächst weitergeführt werden und erst kurz jenseits der Neubaustrecke und parallel zu dieser von der K 4938 ein trassennahes neues Verbindungsstück bis zur bestehenden Gemeindeverbindungsstraße Tunsel-Feldkirch entstehen.



Parallel zur Offenlage erfolgte die Anhörung von rund 70 Behörden und anderen fachlich betroffenen Stellen. Wie das RP mitteilt, haben diese ebenfalls in umfangreichen Stellungnahmen auf eine Vielzahl unterschiedlichster Fragestellungen hingewiesen.



Das RP werde jetzt alle vorgetragenen Argumente auswerten. Als nächster Verfahrensschritt stehe im Nachgang der Erörterungstermin an. Bis wann mit diesem für den Abschnitt 8.3 zu rechnen sei, lasse sich noch nicht abschätzen, da hierfür die inhaltliche Auswertung abgeschlossen sein müsse.



Der Planfeststellungsabschnitt 8.3 hat eine Länge von rund vier Kilometern und liegt vollständig auf dem Gebiet der Stadt Bad Krozingen. Er beginnt im Norden auf der Gemarkung Biengen an der Gemeindegrenze zu Schallstadt und endet im Süden auf der Gemarkung Schlatt. Hauptmerkmal des Abschnitts ist die Realisierung der sogenannten Bürgertrasse. Die neue Trasse verläuft im Abschnitt 8.3 von Norden kommend zunächst in einem Trogbauwerk, an das sich ein System mit Steilböschungen anschließt.