13.11.2019 09:19

Regierungspräsidium lässt Transport von Schadholz auf der Strecke der Sauschwänzlebahn im Winter nicht zu

(Blumberg) Der von den Bahnbetrieben Blumberg beantragte Transport von Schadholz auf der Strecke der Sauschwänzlebahn zwischen den Bahnhöfen Blumberg-Zollhaus und Weizen wird nicht genehmigt.

Dies hat das Regierungspräsidium Freiburg mitgeteilt. Der Wunsch nach einer generellen Genehmigung für Holztransporte im Winter stehe im Widerspruch zu den vertraglichen Vereinbarungen, die das RP vor einem knappen Jahr mit den Bahnbetrieben getroffen hat.



Ende 2018 wurde auf einem Teil der Strecke im Winterbetrieb eine genau geregelte Anzahl von Fahrten der Sauschwänzlebahn unter Auflagen zugelassen. Der Vertrag sollte die damals bestehende Rechtsunsicherheit beseitigen. „Die Interessen am Betrieb der Museumsbahn und am Artenschutz in Einklang zu bringen, war eine große Herausforderung. Die im Rahmen des Interessenausgleichs gefundenen Regelungen sollten jetzt auch eingehalten werden“, heißt es aus dem RP. Ausnahmen könnten nur im Einzelfall nach Untersuchung der Tunnel und nur für einen kurzen Zeitraum gemacht werden.



Der Antrag der Bahnbetriebe Blumberg sei mit dem gesetzlichen Artenschutz nicht vereinbar. Die gewünschten Güterbahnfahrten würden die bedrohten Fledermausarten, die in den Tunneln an der Bahnstrecke überwintern, erheblich stören.

Deshalb müsse der Abtransport des Schadholzes aus der Region im Winterhalbjahr auf andere Art erfolgen. In der Zeit von Mitte April bis Ende Oktober seien Holztransporte möglich.