14.12.2019 17:35

Ausbau der B 31 verzögert sich weiter

(Löffingen) Wie das Regierungspräsidium Freiburg (RP) mitgeteilt hat, kommt es beim dreispurigen Ausbau der B 31 zwischen Rötenbach und Löffingen zu Verzögerungen. Die bauausführende Arbeitsgemeinschaft (ARGE) habe das RP darüber informiert, dass die Ursache hierfür unvorhergesehene Schwierigkeiten bei der Tragwerksplanung seien. Weil Zuarbeiten nicht rechtzeitig erfolgt seien, verzögere sich die Ausführungsplanung und Baufreigabe für die Brücken.

Die Zufahrt für Fahrzeuge zum Freizeitpark Tatzmania und zum Waldbad Löffingen-Dittishausen über die Maienlandstraße müsse weiterhin aus Sicherheitsgründen gesperrt bleiben. Jedoch wolle man für Fußgänger und Radfahrer auch während der Arbeiten diesen Zugang weitestgehend offenhalten.

Die ARGE geht davon aus, dass der Ausbau der beiden Brücken 2021 abgeschlossen werde und nicht wie ursprünglich geplant Ende 2020. Im Anschluss an die Verbreiterung der Brücken werde die Straße dreispurig ausgebaut. Die Gesamtfertigstellung erfolge voraussichtlich 2022.

Dreispuriger Ausbau der B 31

Auf einer Länge von fast 3,5 Kilometern soll die B 31 auch zwischen Rötenbach und Löffingen eine dritte Fahrspur erhalten, um Überholmöglichkeiten zu schaffen und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Bereits im Jahr 2018 wurde die am weitesten westlich gelegene Brücke über einen Wirtschaftsweg verbreitert. Während des Baus wurde der Verkehr über ein Provisorium an der Brücke vorbeigeführt. Die Brücke ist nun fertig gestellt und der Verkehr läuft hier wieder normal.

Zwei weitere Brücken über einen Wirtschaftsweg und die Maienlandstraße sollen ebenfalls um eine Fahrspur verbreitert werden. Die Arbeiten dazu haben bereits im Sommer begonnen. Bisher wurden an den beiden Brücken die erforderlichen Vorarbeiten durchgeführt. Die notwendigen Leitungsumlegungen sind erfolgt, der Baugrubenverbau ist hergestellt und die Baugruben wurden zu einem Großteil ausgehoben. Des Weiteren wurde ein Teilabbruch der Bauwerke vorgenommen. Hieraus ergibt sich eine Einengung der Fahrbahn, welche eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 erforderlich macht.