14.12.2018 10:49

Sterben wird teurer - Haushalt befürwortet

(Konstanz) Der Gemeinderat Konstanz hat gestern während seiner Sitzung den Haushalt verabschiedet und damit verschiedene Gebühren angepasst - darunter die Kosten für eine Bestattung.

Der Rat beschloss den Doppelhaushalt 2019/2020 einschließlich der Fortschreibung der Finanzplanung und des Investitionsprogramms. Der Doppelhaushalt hat insgesamt ein Volumen von rund 600 Mio. Euro. Netto-Kreditaufnahmen sind keine vorgesehen.
Mit über 34 Mio. bzw. 35 Mio. Euro fließt in den beiden Haushaltsjahren über ein Viertel der städtischen Haushaltsmittel in den Bereich Kinder- , Jugend- und Familienhilfe mit dem Schwerpunkt Kindergärten. Danach folgt der Bereich Tiefbau mit rd. 15%, das sind rd. 20 Mio. Euro pro Jahr. Die Kultureinrichtungen „kosten" pro Jahr rd. 19,5 Mio. € (14,5%). Die Schulträgeraufgaben liegen mit 13 Mio. € bzw. 13,5 Mio. € bei rund 10%. Ein wichtiger Bereich ist auch die städtebauliche Planung mit 8,7 Mio. Euro in 2019 und 5,3 Mio. Euro in 2020. Er bildet die Grundlage für die Umsetzung unseres Handlungsprogramms Wohnen.

Der Gemeinderat beschloss die Anpassung der Bestattungsgebühren zum 01.01.2019 auf Grundlage der vorgelegten Gebührenkalkulation. Die Technischen Betriebe Konstanz legten im Rahmen der Wirtschaftsplanung 2019/2020 eine Neuberechnung der Bestattungsgebühren für die Jahre 2019 und 2020 vor. Aus der Kalkulation ergaben sich maßvolle Gebührenanpassungen um durchschnittlich rund 5 %.

Der Gemeinderat beschloss ebenso die Änderung der Liegeplatzordnung für die städtischen Bootsliegeplätze am Seerhein und Schänzle und die Änderung der internen Richtlinien zur Vermietung dieser Bootsliegeplätze. Weiterhin beschloss er die Anpassung der Liegeplatzmieten.
In der Liegeplatzordnung ist geregelt, dass die Vermietung eines Liegeplatzes nur an Personen erfolgt, die ihren Hauptwohnsitz in Konstanz haben. Dies bleibt unverändert. Ab dem 01.04.2019 wird unter anderem noch ein weiteres Kriterium ergänzt werden, wonach der Liegeplatzmieter auch im Besitz eines für den Bodensee und das betriebene Boot ggf. gemäß Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO) gesetzlich vorgeschriebenen Patents/Führerscheins sein muss.

Die bisherigen Liegeplatzmieten am Seerhein/Schänzle werden zum 01.04.2019 um ca. 15 % erhöht. Bei Booten ohne Verbrennungsmotor erfolgt dabei unverändert ein Abschlag von 30% von der günstigsten Liegeplatzmiete. Bei Booten ohne Abgaszertifikat wird wie bisher ein Zuschlag von 30 % der Liegeplatzmiete in der jeweiligen Motorenklasse berechnet.