14.02.2019 12:03

Gesundheitsamt überwacht Trinkwasserqualität

(Friedrichshafen) Für die meisten Menschen ist es selbstverständlich, dass das Trinkwasser sauber und geruchlos aus der Leitung kommt. Aber was ist eigentlich Trinkwasser? Es ist nicht nur Wasser zum Trinken. Es wird auch benötigt, um Speisen zuzubereiten oder zur Körperreinigung. Auch Gegenstände, die mit Lebensmitteln oder mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommen, werden damit gereinigt.

„Damit ein Oberflächen-, Grund- oder Quellwasser als Trinkwasser bezeichnet werden darf, muss es so beschaffen sein, dass durch den Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit ausgeschlossen ist“, erklärt Bernhard Kiß, Leiter des Gesundheitsamtes des Bodenseekreises in Friedrichshafen. „Es muss also rein und genusstauglich sein“, präzisiert Kiß weiter.
In Deutschland regelt die Trinkwasserverordnung, welche Qualität das Wasser haben muss. Die Wasserwerke und Inhaber von Wasserversorgungsanlagen sind in erster Linie für die Trinkwasserqualität verantwortlich. Das Gesundheitsamt überwacht, ob diese gesetzlichen Vorgaben auch eingehalten werden.
Im Bodenseekreis gibt es 85 große und mittlere Trinkwasserversorgungsanlagen. Nur etwa 180 Haushalte versorgen sich noch mit eigenem Wasser. All diese Anlagen werden regelmäßig durch Mitarbeiter des Gesundheitsamtes besichtigt. Einer von vier Kontrolleuren des Gesundheitsamtes ist Nikolaus Brunner. Er ist vor allem im westlichen Bodenseekreis unterwegs und begutachtet im Jahr etwa 100 Anlagen. „Stellen wir Mängel fest oder Überschreitungen von Grenzwerten, veranlassen wir Sofortmaßnahmen. So kann es nötig sein, dass der Anlagenbetreiber bestimmte Leitungen spült oder die Haushalte eine Zeit lang das Wasser abkochen, bevor es getrunken wird“, erklärt Brunner. Manchmal ordnet das Gesundheitsamt auch langfristige bauliche Maßnahmen wie eine Behältersanierung an.
Die Zuständigkeit der Wasserversorger endet mit der Übergabe ins Haus. Ab hier liegt die Verantwortung dann beim Besitzer. Probleme mit dem Leitungsmaterial, wie früher bei Bleileitungen, gibt es heute kaum noch. Hoch aktuell dagegen sind Legionellen. Gelangen diese Keime in die Leitung, können sie sich im warmen Wasser vermehren und beim Einatmen Fieber oder Lungenentzündungen auslösen. Deshalb müssen entsprechend der Trinkwasserverordnung in gewerblich oder öffentlich genutzten Hausinstallationen regelmäßig Untersuchungen auf Legionellen durchgeführt werden. Dies betrifft Installationen, bei denen es zu Vernebelung von warmem Wasser kommt und deren Trinkwassererwärmer mehr als 400 Liter oder eine Rohrleitung mit mehr als drei Liter Inhalt hat. Wird der festgelegte Wert von 100 koloniebildenden Einheiten (KBE) Legionellen pro 100 Milliliter Wasser überschritten, muss dies an das Gesundheitsamt gemeldet werden. Amtliche Fachleute wie Brunner überprüfen dann, ob die vorgeschriebenen Maßnahmen nach den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik durchgeführt und die Untersuchungsintervalle eingehalten wurden. Anlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern unterliegen dieser Untersuchungspflicht allerdings nicht.
Keime können aber auch durch falsch angeschlossene Zisternen- oder Brauchwasseranlagen ins Trinkwasser gelangen. Deshalb müssen nach der Trinkwasserverordnung Anlagen, die nicht zur Entnahme oder Abgabe von Wasser mit Trinkwasserqualität bestimmt sind und im Haushalt zusätzlich zu der Trinkwasserversorgungsanlage installiert werden, dem Gesundheitsamt gemeldet werden.
„Jeder kann mithelfen, einer Vermehrung der Legionellen in der Hausinstallation vorzubeugen“, sagt Hygienekontrolleur Nikolaus Brunner und erklärt was zu tun ist: Regelmäßig warmes und kaltes Wasser aus allen im Haus vorhandenen Wasserhähnen laufen lassen, damit das Wasser in den Leitungen nicht allzu lange steht, und die Temperatur am Warmwasseraustritt auf stets über 60 Grad einstellen.“

Weitere Informationen gibt es auch beim Gesundheitsamt Bodenseekreis unter Tel. 07541 204-5606 oder unter www.bodenseekreis.de/soziales-gesundheit/gesundheit/trinkwasserhygiene/.