15.04.2020 15:34

Umgestaltung des Donauursprungs kann beginnen

(Donaueuschingen) Große Freude herrschte bei den Kollegen des Landesbetriebs Gewässer im Regierungspräsidium Freiburg, als sie jüngst in der Dienstelle in Donaueschingen die frisch gedruckte Plangenehmigung des Landratsamtes für die Umgestaltung des Donauursprungs aus dem Briefkasten zogen.

Dem vorausgegangen war das für die Umgestaltung notwendige wasserrechtliche Genehmigungsverfahren beim Landratsamt als unterer Wasserbehörde. Dieses aufwändige Verfahren endete nach umfangreichen Beteiligungen Dritter und mehrmonatiger Bearbeitungszeit mit der Plangenehmigung vom 1. April 2020 – wohlgemerkt nicht als Aprilscherz, sondern als Startschuss für die jetzt anlaufende Umsetzung des Großvorhabens.

Wie in der Presse schon mehrfach berichtet, ist es dem Landesbetrieb Gewässer des Regierungspräsidiums als Gewässerunterhaltungspflichtigem ein Anliegen, den Zusammenfluss von Brigach und Breg in Donaueschingen, als Ursprung der Donau, neu zu gestalten. Geplant sind unter anderem ein großzügiger Abtrag der eher naturfernen Ufer im Bereich des bisherigen Zusammenflusses mit Gestaltung einer neuen, weiträumigen Verschwenkung der Breg vor dem Zusammenfluss mit der Brigach. Auch sollen Strukturelemente in Brigach und Breg, wie zum Beispiel das Anlegen von so genannten Buhnen (kleine Hindernisse) innerhalb des Flussbetts, für eine Verbesserung der Gewässerökologie sorgen. Mit dem Neubau einer Schwerlastbrücke am Brigachweg wird die Zufahrt zur Verbandskläranlage weiterhin gesichert. Darüber hinaus wird mit dem Bau einer Rad- und Fußgängerbrücke in Höhe des neuen Vereinsgeländes der Hundefreunde eine neue, bisher nicht vorhandene Wegeanbindung geschaffen.

Der neue Zusammenfluss von Brigach und Breg, bei dem auch die Belange des Hochwasserschutzes berücksichtigt wurden, rückt deutlich von der Bundesstraße B 27 ab und wird künftig von dieser über einen neuen Lärm- und Sichtschutzwalls abgetrennt. Geplant sind im Mündungsbereich auch Stege und Bohlenwege außerhalb des Gewässers, um den neu gestalteten Zusammenfluss für Besucher aus nah und fern erlebbar zu machen. Wie genau in der Zukunft hier die Planungen aussehen, beispielsweise welche Art von Aussichtspunkten und Besucherinformationen es geben wird, wird erst noch festgelegt. Diese Aufwertungen unter touristischen Aspekten waren noch nicht konkreter Bestandteil der Plangenehmigung. Erste Überlegungen dazu existieren aber von Seiten des Regierungspräsidiums bereits. Allerdings merkt das Regierungspräsidium hierzu an, dass aus Gründen des Gewässer- und Naturschutzes auch nach Fertigstellung des Vorhabens nicht alle Bereiche des Zusammenflusses öffentlich zugänglich sein werden.

Die beschriebenen Maßnahmen zur Umgestaltung sind das Ergebnis einer mehr als zweijährigen Planungsphase im Regierungspräsidium Freiburg. Dabei standen mehrere Varianten der Renaturierung zur Disposition, deren Für und Wider auch im Rahmen zweier Öffentlichkeitsveranstaltungen im März und September 2018 seitens des Regierungspräsidiums thematisiert wurden. Unter Berücksichtigung der im vergangenen Jahr erfolgten, abschließenden Zustimmung des Gemeinderates der Stadt Donaueschingen hatte das Regierungspräsidium dann im Juli 2019 beim Landratsamt die Erteilung der Genehmigung für die Neugestaltung des Donauursprungs beantragt.

Im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens galt es zum einen seitens des Landratesamtes zu prüfen, ob das Vorhaben ohne Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden kann, was auf Basis der zu berücksichtigenden Unterlagen und Gutachten sowie auf Grund der angestrebten deutlichen ökologischen Verbesserung der Situation letztlich bejaht werden konnte. Zum anderen erfolgte die notwendige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, der möglicherweise betroffenen Vereine und Versorgungsleitungsträger sowie anderer Stellen. Alles in allem wurde mehr als 20 Beteiligten die Möglichkeit eingeräumt, zu dem Projekt Stellung zu nehmen. Die meisten Beteiligten haben diese Gelegenheit genutzt. Insgesamt hat sich jedoch keiner der Beteiligten gegen das Projekt ausgesprochen, vielmehr stieß es mit seiner ökologischen Zielrichtung auf breite Zustimmung. In der Plangenehmigung hat das Landratsamt die unterschiedlichen Aussagen der Beteiligten - soweit notwendig und möglich - aufgegriffen. Mit etwas mehr als 40 Seiten stellt diese auch für das Landratsamt eine Genehmigung dar, wie sie nicht alle Tage erteilt wird. Auch die Freude bei den zuständigen Mitarbeiterinnen war groß, ein so tolles Projekt wie das Vorliegende genehmigen und so jetzt an den Start bringen zu dürfen.

Die Freude wäre noch größer gewesen, die Plangenehmigung nun persönlich an die Kolleginnen und Kollegen des Regierungspräsidiums übergeben zu können. In Anbetracht der Krisenlage ist das zwar augenblicklich nicht möglich, jedoch ist dies nur aufgeschoben. Der persönliche Handschlag des Landratsamtes mit guten Wünschen zu einem erfolgreichen Projektstart soll in jedem Falle nachgeholt werden.

Wie es nach Erteilung der Plangenehmigung genau weitergeht, wird wieder berichtet.