15.04.2026 14:44

Jetzt kommt die Zusatzbezeichnung Flößerdorf

(Bad Säckingen) Innenminister Thomas Strobl hat dem Bad Säckinger Stadtteil Wallbach das Führen der Zusatzbezeichnung „Flößerdorf“ genehmigt.

Mit der Zusatzbezeichnung stärkt das Land Baden-Württemberg die Identität und das Zusammengehörigkeitsgefühl.

„Herzlichen Glückwunsch an Wallbach zur Zusatzbezeichnung ‚Flößerdorf‘! Der Bad Säckinger Ortsteil Wallbach ist historisch untrennbar mit der Flößerei am Hochrhein verbunden. Seit dem Mittelalter war Wallbach ein bedeutender Standort für die Flößerei, die über Jahrhunderte hinweg Wirtschaft, Arbeitsalltag und Kultur des Dorfes prägte. Zahlreiche Familien lebten direkt oder indirekt von diesem Handwerk. Die Flößer transportierten Holz und Waren auf dem Rhein bis nach Holland. In der Blütezeit der Flößerei fuhren jährlich 2.500 bis 4.000 Flöße den Rhein hinab. Die Wallbacher Flößer spielten hierbei eine führende Rolle. Vor Laufenburg wurden die Flöße aufgelöst, die Holzstämme einzeln durch den Rheinlauf geführt und unterhalb wieder zusammengefügt. Diese anspruchsvolle Arbeit haben maßgeblich Wallbacher Flößer übernommen. Sie prägten damit den Wohlstand und das Ansehen Wallbachs in der gesamten Region. Mitte des 19. Jahrhunderts zählte Wallbach 414 Einwohner, darunter 57 Flößer und Fischer, was die enorme wirtschaftliche Bedeutung der Flößerei für das Dorf verdeutlicht. Bis heute ist diese Tradition in Wallbach tief verwurzelt. Die Flößergilde Wallbach erinnert an diese Blütezeit und bewahrt das kulturelle Erbe. Die Bezeichnung ‚Flößerdorf‘ ist daher für Wallbach Ausdruck gelebter Geschichte und identitätsstiftender Kultur“, sagte der Stv. Ministerpräsident, Innen- und Kommunalminister Thomas Strobl MdL am heutigen Mittwoch (15. April 2026).



Der Bad Säckinger Stadtteil Wallbach darf die Zusatzbezeichnung formal ab dem 1. Mai 2026 führen. Wallbach gehört damit zu nun mehr als 130 Gemeinden bzw. Ortsteilen in Baden-Württemberg, die eine kommunalrechtliche Zusatzbezeichnung führen. „Baden-Württemberg ist ein starkes Land mit starken Kommunen. Als Kommunalminister setze ich mich täglich dafür ein, unsere Kommunen noch ein Stück stärker zu machen. Ein Baustein dabei sind die Zusatzbezeichnungen, die inzwischen mehr als 130 Gemeinden und Ortsteile im Land führen. In einer Zusatzbezeichnung kann das eigene Selbstverständnis einer Gemeinde oder eines Ortsteils und der Bevölkerung besonders zum Ausdruck gebracht werden. Zusatzbezeichnungen stärken so die Identität und das Zusammengehörigkeitsgefühl vor Ort und dienen damit als verbindendes Element für die Bürgerinnen und Bürger und die örtliche Gemeinschaft. Letztlich fördert das die kommunale Selbstverwaltung und unsere Kommunen“, so Minister Thomas Strobl.



Zusatzbezeichnungen können auf der geschichtlichen Vergangenheit, der Eigenart oder der heutigen Bedeutung der Gemeinde beruhen. Zusatzbezeichnungen enthalten eine charakterisierende Aussage über den Status, die Eigenart oder die Funktion einer Gemeinde oder eines Ortsteils in gegenwärtiger oder historischer Hinsicht. Am 2. Dezember 2020 hatte der Landtag von Baden-Württemberg auf Initiative von Innenminister Thomas Strobl eine Änderung der Gemeindeordnung beschlossen, mit der die bislang zurückhaltende Praxis im Bereich der Zusatzbezeichnungen gelockert wurde.



Von besonderer Bedeutung ist insofern jeweils das eigene Selbstverständnis der Gemeinde oder des Ortsteils und der Bevölkerung im Hinblick auf die Zusatzbezeichnung als identitätsstiftendes Element für die örtliche Gemeinschaft. Örtliche Besonderheiten, geschichtliche Bezüge und Alleinstellungsmerkmale einer Gemeinde oder eines Ortsteils können mit einer entsprechenden Bezeichnung deutlicher hervorgehoben werden. Insbesondere kann eine Zusatzbezeichnung auf den Ortstafeln an den Ortseingängen geführt werden.



Eine Zusatzbezeichnung kann über einen Gemeinderatsbeschluss mit qualifizierter Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen aller Mitglieder beantragt werden. Dieses Quorum soll sicherstellen, dass sich der Wunsch der Gemeinde nach der Bestimmung oder Änderung einer Zusatzbezeichnung auf ein breites demokratisches Fundament und damit auch auf entsprechenden Rückhalt in der Bevölkerung stützt. Die Bestimmung oder Änderung einer Zusatzbezeichnung bedarf der Genehmigung des Innenministeriums.