16.12.2022 18:20

Regierungspräsidium schließt Anhörungsverfahren für Neubau der Güterzugstrecke im Bereich Riegel-March ab

(March) Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) hat das Anhörungsverfahren im Planfeststellungsabschnitt (PfA) 8.1 Riegel-March mit der ...

Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) hat das Anhörungsverfahren im Planfeststellungsabschnitt (PfA) 8.1 Riegel-March mit der Abgabe der abschließenden Stellungnahme an das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) abgeschlossen. Damit sei ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zum Aus- und Neubau der Rheintalbahn erreicht, heißt es aus dem RP. Das EBA wird die Stellungnahme nun auswerten und auf dieser Grundlage schließlich den Planfeststellungsbeschluss erlassen.

Im Rahmen des Aus- und Neubaus plant die Deutsche Bahn AG (DB) eine zweigleisige autobahnparallele Güterzugstrecke entlang der A 5. Diese schließt im Norden bei Offenburg an den geplanten Güterzugtunnel und im Süden bei Müllheim-Hügelheim an die ausgebaute Bestandstrasse an. Der als Güterumfahrung Freiburg bezeichnete Streckenabschnitt 8 von Kenzingen nach Müllheim ist 45,3 Kilometer lang und in fünf Planfeststellungsabschnitte eingeteilt. Der PfA 8.1 Riegel-March ist rund 11,4 Kilometer lang. Er beginnt nördlich von Riegel und geht auf Höhe des Tunisees in den PfA 8.2 über.

Die DB hatte erstmals im Dezember 2006 die Planfeststellung für diesen Abschnitt beantragt. Nach erheblichen Widerstand in der Region, der sich insbesondere gegen den Lärm der lauten Güterzüge richtete, wurde der Schallschutz an der Strecke deutlich optimiert und die Planunterlagen komplett überarbeitet. Das neue Anhörungsverfahren startete 2017. Nach Auswertung aller Stellungnahmen und der Einwendungen von über 3000 Privaten legt das RP nun seine über 1700 Seiten umfassende abschließende Stellungnahme dem EBA vor.

Darin stellt das RP fest, dass die DB-Planung hinsichtlich des Schallschutzes den Vorgaben der sogenannten Kernforderung 3 und damit dem Wunsch der Region entspricht, dass die Lärmgrenzwerte ohne Maßnahmen des passiven Schallschutzes (z.B. Lärmschutzfenster) eingehalten werden. Dafür werden an der Strecke deutlich höhere Schallschutzwände und Galeriebauwerke errichtet. Kritisch wurden im Verfahren unter anderem die Auswirkungen der mehrjährigen Bauzeit betrachtet. Dabei sorgte insbesondere die geplante 14-monatige Sperrung der K 5141/4920 zwischen March-Holzhausen und Reute für Kritik. Hier spricht sich das RP für einen Ersatzneubau der Brücke über die A 5 aus. Alternativ käme die Errichtung einer Behelfsbrücke infrage.

Aufgrund der durch den Neubau verursachten Zerschneidungswirkung im Hinblick auf Natur und Landschaft sieht das RP dort ebenfalls noch deutlichen Nachbesserungsbedarf. Die Anhörungsbehörde bittet das Eisenbahn-Bundesamt daher, die Vorhabenträgerin zu Nacharbeiten an den Planunterlagen aufzufordern, um Verbesserungen für Umwelt-und Naturschutz zu erreichen.