16.03.2020 07:54

Bestätigter Corona-Fall im Jobcenter

(Villingen-Schwenningen) Eine Mitarbeiterin des Jobcenters Schwarzwald-Baar-Kreis hat sich mit dem Corona-Virus infiziert.

„Um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Kundinnen und Kunden zu schützen, wird das Gebäude, welches Jobcenter, Agentur für Arbeit und die Familienkasse in der Lantwattenstraße 2 in 78050 Villingen-Schwenningen beherbergt, vorsorglich bis auf Weiteres geschlossen“, sagt Sylvia Scholz, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Rottweil – Villingen-Schwenningen.

Das Jobcenter Schwarzwald-Baar-Kreis und die Agentur für Arbeit in Villingen-Schwenningen bleiben ab Montag, den 16. März geschlossen. Vereinbarte Gesprächstermine entfallen.

Alle anderen Dienststellen sind wie weiterhin für den Kundenverkehr im Rahmen der üblichen Öffnungszeiten geöffnet.

Keine finanziellen Nachteile, die Leistungsgewährung wird sichergestellt

Wenn jetzt Termine entfallen oder persönlicher Kontakt nicht möglich ist, entstehen für die Kundinnen und Kunden keine finanziellen Nachteile. Wir agieren so gut es geht in diesen schwierigen Zeiten unbürokratisch und flexibel, so dass die Versorgung aller Menschen, die auf die Geldleistungen von Jobcenter und Arbeitsagentur angewiesen sind, sichergestellt ist. Dies gilt auch für die Auszahlung von Kindergeld und Kinderzuschlag. Unsere Arbeitsfähigkeit ist sichergestellt. Die sichere Auszahlung von Geldleistungen hat für uns oberste Priorität.

Für Kundinnen und Kunden des Jobcenters Schwarzwald-Baar-Kreis

Mit dem Online-Portal jobcenter.digital können Kundinnen und Kunden des Jobcenters Schwarzwald-Baar-Kreis Weiterbewilligungsanträge, Veränderungsmitteilungen und weitere Anlagen online übermitteln. Auf das Portal jobcenter.digital gelangt man über die Webseite des Jobcenter Schwarzwald-Baar-Kreis www.jobcenter-sbk.de (unter Service > jobcenter.digital) oder über die Seite der Agentur für Arbeit www.arbeitsagentur.de (unter Startseite > Arbeitslos und Arbeit finden > Arbeitslosengeld II). Kundinnen und Kunden können sich mit ihrem Anliegen auch per Post an das Jobcenter Schwarzwald-Baar-Kreis, Lantwattenstr. 2, 78050 Villingen-Schwenningen oder per E-Mail an: Jobcenter-Schwarzwald-Baar-Kreis@jobcenter-ge.de wenden. Beratungs- und Vermittlungsgespräche für die Kundinnen und Kunden des Jobcenters Schwarzwald-Baar-Kreis werden nach Möglichkeit als Telefonberatung durchgeführt. Die Beraterinnen und Berater setzen sich entsprechend mit ihren Kundinnen und Kunden in Verbindung.

Für Kundinnen und Kunden der Agentur für Arbeit Rottweil – Villingen-Schwenningen

Kundinnen und Kunden der Agentur für Arbeit können Anträge formlos per Mail oder über unsere eServices (www.arbeitsagentur.de/eServices) stellen oder in den Hausbriefkasten einwerfen. Es entstehen Ihnen keine Nachteile, wenn Sie nicht persönlich vorsprechen. Eine Arbeitslosmeldung kann auch telefonisch erfolgen.

Kundinnen und Kunden können sich auch an das Servicecenter der Arbeitsagentur wenden. Unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 4 5555 00 können von Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr Auskünfte eingeholt werden.

Trotz der zeitweisen Geschäftsstellenschließung ist sichergestellt, dass alle Leistungen – auch die Leistungsauszahlung – des Jobcenters und der Arbeitsagentur für alle Bürgerinnen und Bürger, die darauf angewiesen sind, gewährleistet werden.