16.09.2019 08:01

Disput um Bau des neuen Fußballstadions im Wildpark

(Karlsruhe) In Anbetracht des derzeit schwebenden gerichtlichen Verfahrens und mit Blick auf den auf den 23. September 2019 festgesetzten Kammertermin am Landgericht kann sich die Stadt Karlsruhe zu den Vorgängen um den Bau des neuen Fußballstadions im Wildpark nur sehr zurückhaltend äußern.

Die Stadtverwaltung kann aber bestätigen, dass der KSC als Pächter am 12. August 2019 beim Landgericht Karlsruhe vier einstweilige Verfügungen beantragt hat. Derzeit bemühen sich die Parteien darum, gütliche Lösungen im Verhandlungswege abzustimmen.
Inhaltlich geht es um vier Themenbereiche:
1. Herausgabe bestimmter Unterlagen
2. Unterschiedliche Interpretationen von vertraglichen Vereinbarungen
3. Kioskplanung
4. Wegfall von Stützen im Businessbereich
Über den Sachstand in der Angelegenheit hat die Verwaltung am Ende der sitzungsfreien Zeit sowohl die Mitglieder des Betriebsausschusses Eigenbetrieb „Fußballstadion im Wildpark“ als auch die Fraktionen des Gemeinderats schriftlich informiert.