16.07.2020 16:42

Kreisverkehr kann gebaut werden

(Ebringen) Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) hat den Rechtsstreit um den Bau des Kreisverkehrs an der Einmündung L 125 / K 4953 bei Ebringen gewonnen. Wie das RP mitteilte, habe der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) einen Antrag der Gemeinde Pfaffenweiler auf Zulassung der Berufung durch einen unanfechtbaren Beschluss abgelehnt. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg, mit dem dieses den Planfeststellungs­beschluss zum Kreisel bereits in erster Instanz für rechtens erklärt hatte, ist damit rechtskräftig. Der Kreisverkehr kann gebaut werden.

Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer zeigte sich erleichtert darüber, dass der Umbau des überlasteten Knotenpunkts an der L 125 zu einem Turbokreisverkehr nun konkret geplant werden könne: „Damit können wir die Einmündung Ebringen endlich leistungsfähig und sicher für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer gestalten.“



Der VGH ist bei seiner Entscheidung der Überzeugung des RP gefolgt, dass mit dem geplanten Kreisverkehr nicht etwa eine überregionale verkehrliche Wirkung beabsichtigt ist oder erreicht wird. Eine Verletzung der kommunalen Planungshoheit der Gemeinde Pfaffenweiler durch den dazu erlassenen Planfest­stellungs­beschluss komme daher auch nicht in Betracht.



Wie das RP mitteilt, werden seine Straßenbauer nun zeitnah mit den umfangreichen Vorbereitungen für den Umbau der Einmündung beginnen. Unter anderem stehen Ausführungsplanungen, Vermessungen und Vergabeverfahren für den Kreisverkehr und für eine im Projekt ebenfalls enthaltene Wirtschaftswege­brücke an. Wenn alles planmäßig verlaufe, könne der Bau im Jahr 2023 beginnen.