17.01.2022 12:35

Deutsche Bahn untersucht Boden für die neue Güterzugstrecke

(Bad Krozingen/Müllheim) Die Deutsche Bahn (DB) untersucht den Boden entlang der geplanten neuen Güterzugstrecke zwischen Bad Krozingen und Müllheim.

Das liefert wichtige Erkenntnisse für den Bau der Strecke. Die DB baut die Rheintalbahn zwischen Karlsruhe und Basel viergleisig aus. Das ermöglicht die Trennung von Güter- und Personenverkehr. Fahrgäste profitieren dadurch von erhöhten Kapazitäten und kürzeren Fahrzeiten auf der Strecke. So bringt die DB mehr Verkehr auf die Schiene und trägt zum Klimaschutz bei.

Die Bodenuntersuchungen finden zwischen dem 17. Januar und Anfang April 2022 statt. Die DB erkundet den Boden in folgenden Gebieten: Schlatt, Tunsel, Eschbach, Heitersheim, Seefelden, Buggingen und Hügelheim. Die Arbeiten umfassen rund 150 Bohrungen und Untersuchungen der Bodenschichten. Die Bohrungen erreichen eine Tiefe von fünf bis 35 Meter. Eine Bohrung dauert in der Regel zwei bis drei Tage, im Einzelfall bis zu fünf Tage. Die Arbeiten finden tagsüber statt. Mehrere Bauteams sind gleichzeitig im Einsatz, um die Arbeiten so schnell wie möglich abzuschließen.

Die Bohrarbeiten sind für den Fortschritt des Projekts unbedingt erforderlich. Leider verursachen die Bohr- und Rammgeräte im unmittelbaren Umfeld Lärm. Vereinzelt müssen auch Wege für kurze Zeit gesperrt werden.
Für Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung.

Nächste Schritte bis zum Baustart

Die DB hat die Planung für den Streckenabschnitt Bad Krozingen–Müllheim Ende 2019 beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht. Im Sommer 2020 wurden die Unterlagen öffentlich ausgelegt. Anschließend konnten alle Betroffenen Einwendungen einreichen. Derzeit setzt sich die DB mit den Einwendungen auseinander und verfasst Antworten. Im nächsten Schritt werden wichtige Themen bei einem Erörterungstermin mit den Einwendenden besprochen. Anschließend bereitet die DB die Ausschreibung für den Bau der Strecke vor. Die Baugenehmigung erteilt am Ende das Eisenbahn-Bundesamt mit dem sogenannten Planfeststellungsbeschluss.