17.11.2020 13:24

Neue Planungen im Hochwasserrückhalteraum

(Breisach/Hartheim) Nach Abschluss umfangreicher hydraulischer und naturschutzfachlicher Untersuchungen durch das Regierungspräsidium Freiburg (RP) steht das Ergebnis der Alternativenprüfung für den Abschnitt IV des Hochwasserrückhalteraumes Weil-Breisach fest. Demnach soll es in diesem Abschnitt bei Hartheim eine kombinierte Lösung geben:

Im nördlichen Bereich auf Gemarkungen Hartheim und Breisach wird die von der Gemeinde Hartheim und der Bürgerinitiative „Hartheimer Verein für Heimat- und Hochwasserschutz“ eingebrachte Furtenlösung ermöglicht. Im südlichen Bereich auf Gemarkung Neuenburg wird die Tieferlegung von zwei Teilflächen weiterverfolgt.

Wie das RP mitteilt, hat Harald Klumpp, Referatsleiter für das Integrierte Rheinprogramm im RP, Bürgermeister Stefan Ostermaier sowie Vertreter der Bürgerinitiative und den Experten der Gemeinde, Prof. Hans Helmut Bernhart, über die Untersuchungsergebnisse informiert.

„Ich freue mich, dass wir nach einem intensiven Auswahlprozess nun einen Konsens mit der Gemeinde und der Bürgerinitiative gefunden haben. Mit der Kombilösung werden beide diskutierten Ausführungsalternativen für den Rückhalteraum am jeweils hierfür günstigsten Standort realisiert“, stellt Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer fest. Bei der Entscheidung seien sowohl ingenieurtechnische als auch naturschutzrechtliche Aspekte berücksichtigt worden. „Wir werden nun die Planungen zügig fortführen und dabei weiterhin auf eine kooperative Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinden sowie den Bürgerinnen und Bürger setzen“, ergänzt RP-Referatsleiter Harald Klumpp. Vorgesehen sei, das Genehmigungsverfahren zur Realisierung des Abschnitts IV 2022 zu starten.

„Die Gemeinde Hartheim am Rhein freut sich, dass sich die jahrelangen Bemühungen für eine Furtenlösung im Bereich Hartheim nun auszahlen und für alle Seiten eine gute Lösung gefunden wurde. Nachdem die von uns favorisierte Lösung nun realisiert wird, sichern wir dem Vorhabenträger für den Planungsprozess und die Umsetzung unsere Unterstützung zu. Die Gemeinde bedankt sich ausdrücklich beim Hartheimer Verein für Heimat und Hochwasserschutz e.V. (HHH) für das nachhaltige Engagement sowie beim Regierungspräsidium Freiburg für die konstruktive Zusammenarbeit und die ergebnisoffene Prüfung der ‚Hartheimer Lösung‘, fasste Bürgermeister Stefan Ostermaier zusammen.

Die Bürgeriniative HHH freute sich ebenfalls über die Entscheidung zur Furtenlösung. „Jetzt bekommen wir einen für Mensch und Natur verträglichen Hochwasserschutz. Dies zeigt, dass bei Projekten im Rahmen des Integrierten Rheinprogramms Anregungen und Vorschläge der Bürger vor Ort Gehör finden und wir den Planungsprozess maßgeblich mitprägen können. Das ist für mich beispielgebend“, so Thomas Krämer, Vorsitzender des HHH.

Die Furtenlösung sieht vor, dass durch geringfügige Geländeanpassungen in Form von Furten und Verwallungen entlang des Leinpfads Wasser in das dahinterliegende bestehende Gelände zwischen Bremgarten und Grezhausen geleitet wird. „Ein Verzicht auf die Tieferlegung ist ausschließlich in diesem Bereich des Abschnittes IV möglich, wo der Rhein heute noch bei sehr großem Hochwasser über die Ufer tritt“, erklärt Harald Klumpp.

Das Land Baden-Württemberg hat für den Rückhalteraum Weil-Breisach ursprünglich in allen vier Abschnitten eine Tieferlegung von Vorlandflächen (Auskiesung) und die Entwicklung einer Überflutungsaue vorgesehen. Für den Abschnitt IV hatte das Land der Gemeinde Hartheim zugesagt, die so genannte Furtenlösung zu untersuchen.

Die Berechnungsergebnisse zeigten, dass durch beide untersuchten Ausführungsalternativen für den Abschnitt IV im Verbund mit den vorhandenen und geplanten deutsch-französischen Hochwasserrückhaltemaßnahmen die Hochwasserscheitel des Rheins ausreichend abgemindert werden können.

Anschließend durchgeführte ökologische Untersuchungen kamen zu dem Ergebnis, dass die Furtenlösung aufgrund der deutlich kleineren Eingriffsfläche zu einer geringeren Beeinträchtigung der Natur führe. Daher werde die Furtenlösung bei gleicher Wirkung bevorzugt.

Das Integrierte Rheinprogramm (IRP) ist ein Konzept des Landes Baden-Württemberg, das auf ehemaligen Überflutungsflächen zwischen Basel und Mannheim insgesamt 13 Hochwasserrückhalteräume (RHR) umfasst. Der RHR Weil-Breisach ist dabei ein unverzichtbarer Bestandteil, um die erforderliche Hochwasserschutzwirkung zu erreichen. Er ist in vier Planfeststellungsabschnitte unterteilt:

- Abschnitte I und III zwischen Efringen-Kirchen und Neuenburg sind planfestgestellt und im Bau.

- Abschnitt II zwischen Kleinkems und Rheinweiler ist entsprechend der raumordnerischen Feststellung aufgrund der hohen naturschutzfachlichen Wertigkeit (Naturschutzgebiet Kapellengrien) zurückgestellt.

- Für den Abschnitt IV im Bereich Hartheim laufen die Vorbereitungen zum Planfeststellungsantrag. Dieser Abschnitt liegt zwischen Rheinkilometer 206,6 (auf Höhe von Neuenburg-Grißheim) und Rheinkilometer 218,5 (auf Höhe des Franzosenweges bei Rimsingen).