01.08.2023 12:32

Neues Naturschutzgebiet „Bettenberg-Giratsmoos“ verkündet

(Konstanz) Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) hat die Verordnung für das neue Naturschutzgebiet „Bettenberg-Giratsmoos“ verkündet. ...

Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) hat die Verordnung für das neue Naturschutzgebiet „Bettenberg-Giratsmoos“ verkündet. Wie das RP mitteilt, wird sie voraussichtlich Mitte August in Kraft treten.



„Mit der Ausweisung dieses Naturschutzgebiets leisten wir einen wertvollen Beitrag zum Erhalt der natürlichen Artenvielfalt vor der Haustür der Stadt Konstanz“, so Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer. Der gute Abschluss des Verfahrens zeige, dass die verschiedenen Interessen vom Naturschutz über die Forstwirtschaft bis zur Naherholung durch ein ausgewogenes Konzept in Einklang gebracht werden konnten. Schäfer wies darauf hin, dass das ehemals militärisch genutzte Gebiet auch aufgrund der bestehenden Kampfmittelbelastung weiterhin nur auf den gekennzeichneten Wegen betreten werden dürfe. Bemerkenswert sei hier die engagierte Kooperation der Akteure vor Ort: Auf Initiative der Stadt Konstanz werde derzeit ein Besucherlenkungskonzept für den Bettenberg erarbeitet, das neben der Nutzung ausgewiesener Wege auch Stationen zum Erleben und Entdecken der Natur vorsehe.



Das rund 132 Hektar große Naturschutzgebiet liegt im Außenbereich der Stadt Konstanz auf dem Hügelzug des Bodanrücks zwischen Überlinger See und Untersee des Bodensees. Es ist Teil des europäischen Flora-Fauna-Habitat-(FFH-)Gebiets „Bodanrück und westlicher Bodensee“. Der ehemalige Standortübungsplatz befindet sich im Besitz der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, die die Ausweisung zum Schutzgebiet sehr unterstützte.



„Das Naturschutzgebiet ist eine wichtige Voraussetzung für den langfristigen Erhalt vieler gefährdeter oder vom Aussterben bedrohter Tierarten wie Kammmolch, Gelbbauchunke, Bauchige Windelschnecke und verschiedene Libellenarten“, erklärt Susanne Wolfer, die zuständige Fachreferentin im RP. Auch für Wildbienen sei das Gebiet ein wichtiger Lebensraum. Als Schutzzweck nennt die Verordnung die Erhaltung und Entwicklung des Gebiets als Standort mit besonders vielfältigen Wald- und Offenlandlebensräumen, darunter artenreiche Wiesen, Magerrasen, Pionierflächen, temporären sowie dauerhaften Gewässern, Auwald und Waldmeister-Buchenwald. Zum Gebiet gehört auch der rund vier Hektar große, im Eigentum der Stadt Konstanz befindliche Mühlenweiher. Zur Erhaltung der wertvollen Biotope soll die extensive Beweidung mit Schafen fortgeführt werden. Der Wald kann weiterhin wie bisher bewirtschaftet werden.