19.03.2019 12:02

Durchfahrtsverbot für Brummis

(Glottertal/St.Peter/St.Märgen) Das Regierungspräsidium Freiburg hat am 15. Februar den fortgeschriebenen Luftreinhalteplan für die Stadt Freiburg bekannt gegeben und damit in Kraft gesetzt. Das darin enthaltene Maßnahmenpaket befindet sich bereits in der Umsetzung und trägt dazu bei, das Ziel einer Einhaltung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid schnellstmöglich zu erreichen, heißt es in einer Pressemitteilung der Behörde.

Jüngster Schritt: Um den Immissionsgrenzwert für Stickstoffdioxid schnellstmöglich einzuhalten, wurde unter anderem die B 31 per 15. März durch die Stadt Freiburg in die „grüne Umweltzone“ einbezogen. Nun sollen die Umlandgemeinden insbesondere vor dadurch bedingtem Ausweichverkehr geschützt werden, weswegen vom Regierungspräsidium bereits 2018 eine Arbeitsgruppe gebildet wurde, die flankierende Maßnahmen abstimmen sollte. Diese Arbeitsgruppe besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der betroffenen Gemeinden, den Landratsämtern, der Polizei und des Regierungspräsidiums.
Die Mitglieder haben sich nun auf die Anordnung eines Durchfahrtsverbots für den Durchgangsverkehr ab zwölf Tonnen für die L 112, L 127 und L 128 zwischen Glottertal und St. Märgen sowie auf der L 173 zwischen Simonswald und Gütenbach verständigt. Damit werden schwere Lkw über zwölf Tonnen des überregionalen Durchgangsverkehrs von einer Durchfahrt ausgeschlossen.

Bei der Entscheidung wurden die vielfältigen Interessen aus den verschiedenen Bereichen gewürdigt und gegeneinander abgewogen. Sie trägt den lokalen Interessen und der gemeinsamen Verantwortung für die Region, insbesondere den Wirtschaftsstandorten im Schwarzwald, gleichermaßen Rechnung, sind sich alle Beteiligten einig. Für die Anwohnerinnen und Anwohner der betroffenen Gemeinden stellt das LKW-Durchfahrtsverbot für den Durchgangsverkehr einen wirksamen Schutz vor den befürchteten Mehrbelastungen dar.

Um die tatsächlichen Auswirkungen des Luftreinhalteplans für die Umlandgemeinden in Erfahrung zu bringen, erfolgt eine Verkehrsbeobachtung im Rahmen des vereinbarten Monitorings an Hand der teilweise eigens dafür eingerichteten Zählstellen. Gegebenenfalls folgt hieraus nochmal eine Anpassung oder eine Ergänzung der verkehrsrechtlichen Maßnahmen. Diese werden im Rahmen der Arbeitsgruppe in festgelegten Intervallen besprochen.