19.05.2020 16:23

Regierungspräsidium bestätigt Sicherheitskonzept

(Emmendingen) Die OB-Wahl in Emmendingen am kommenden Sonntag kann stattfinden. Zu diesem Ergebnis ist das Regierungspräsidium Freiburg (RP) nach einer umfangreichen Prüfung des von der Stadt Emmendingen vorgelegten Sicherheitskonzepts gekommen.

Ziel der geplanten Maßnahmen ist der bestmögliche Infektionsschutz der Wählerinnen und Wähler, der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sowie der Beschäftigten der Stadt. Wie das RP mitteilte, erfolgte die Entscheidung in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Landratsamts Emmendingen.



Das RP weist darauf hin, dass die Durchführung der Wahl unter strikter Anwendung aller Schutzvorkehrungen in der Verantwortung der Stadt liege. Aufgrund der intensiven und guten Zusammenarbeit bei der Vorbereitung der Wahl in den vergangenen Wochen vertraue das RP darauf, dass die demokratischen Grundsätze der Wahl auch in Corona-Zeiten eingehalten werden können. Das RP weist zudem darauf hin, dass die Wählerinnen und Wähler vorrangig von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen und den Gang zur Wahlurne möglichst vermeiden sollten.



Ende März hatte das Innenministerium des Landes mitgeteilt, dass Bürgermeisterwahlen unter Geltung der Corona-Verordnung nicht grundsätzlich auszuschließen seien. Im Einzelfall sei unter vorrangiger Berücksichtigung des Infektionsschutzes zu prüfen, ob eine ordnungsgemäße und rechtssichere Durchführung der Wahl möglich sei.

Die OB-Wahl in Emmendingen war zunächst für den 26. April vorgesehen gewesen. Am 2. April hatte sich der Gemeindewahlausschuss der Stadt aber für die Absage der Wahl ausgesprochen, da er sich außerstande sah, diese ordnungsgemäß und rechtssicher durchzuführen. Das RP hatte die Wahl daraufhin mit Bescheid vom 7. April abgesagt. Das Sicherheitskonzept wurde vom RP von der Stadt angefordert, nachdem der Gemeinderat am 20. April entschieden hatte, die OB-Wahl am 24. Mai durchzuführen.



Um den Infektionsschutz aller Beteiligten der OB-Wahl in Emmendingen zu gewährleisten, stellte das RP einen Kriterienkatalog auf, der dem nun vorliegenden Schutzkonzept zugrunde liegt. Demnach waren organisatorische Vorkehrungen für die Auswahl und Schulung der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die Gestaltung der Wahl im Wahllokal, die Stimmenauszählung sowie die Sitzung des Gemeindewahlausschusses zu treffen. Da es wahlrechtlich nicht zulässig ist, eine reine Briefwahl durchzuführen, stellte das RP zudem Anforderungen für die Einrichtung der Urnenwahlräume auf, um die Sicherheitsabstände und die zulässige Anzahl der Personen im Raum durch Zugangskontrollen zu regeln.



Die Stadt musste unter anderem sicherstellen, dass Schutzausrüstung und Desinfektionsmittel in ausreichender Menge vorhanden sind. Bei der bevorstehenden Wahl gilt die dringende Empfehlung, einen Mundschutz zu tragen. Generell muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Im Wahllokal werden die Zu- und Ausgänge sowie die Laufwege gekennzeichnet. Die Mitglieder der Wahlvorstände werden durch Trennscheiben geschützt. Zur Stimmabgabe werden Einmalstifte oder Einmal-Handschuhe zur Stimmabgabe bereitgestellt. Die Tische der Wahlkabinen werden nach jeder Nutzung mit Desinfektionsmittel gereinigt.

Die Stadt Emmendingen hat das Sicherheitskonzept auf ihrer Homepage veröffentlicht: https://www.emmendingen.de/rathaus-service/stadtrat-politik/wahlen/