19.11.2020 12:47

Waldentwicklungsplan kann beginnen

(Basel) Der Regierungsrat hat den revidierten Waldentwicklungsplan (WEP) Basel-Stadt genehmigt. Der WEP tritt auf 1. Januar 2021 in Kraft. Er zeigt für das gesamte Waldgebiet im Kanton auf, wie der Wald die an ihn gestellten Ansprüche nachhaltig erfüllen kann.

Aufgabe des Waldentwicklungsplanes

Der Waldentwicklungsplan (WEP) ist das Planungsinstrument auf überbetrieblicher Ebene. Er legt für den Wald Entwicklungsziele für die nächsten 15 Jahre fest. Damit dient der WEP der Sicherstellung der öffentlichen Interessen am Wald und ist das eigentliche Führungsinstrument des Amts für Wald beider Basel.

Der revidierte WEP tritt auf 1. Januar 2021 in Kraft und löst den bisherigen ab, welcher vor 17 Jahren erlassen worden war. Er richtet sich in erster Linie an die kantonalen und kommunalen Behörden. Die mit Aufsichtsaufgaben betrauten Stellen von Gemeinden und Kanton sind verpflichtet, bei ihren Entscheiden alle im WEP formulierten Zielsetzungen und Mass­nahmen zu berücksichtigen. Die Grundeigentümer sind vom WEP nur indirekt betroffen. Für sie entstehen konkrete Auswirkungen erst mit Ausführungsplanungen (Betriebspläne, Verträge, Verfügungen, z.B. über Beitragsleistungen). Die Grundeigentümer sind grundsätzlich frei, solche Vereinbarungen einzugehen.

Entstehung des Waldentwicklungsplanes 2021 bis 2035
Stadtnahe Wälder sind als Erholungsraum für die Bevölkerung sehr wichtig. Es gibt eine grosse Vielfalt an Nutzungsmöglichkeiten, die auch potenzielle Konflikte in sich bergen. Deshalb war das breite Mitwirkungsverfahren bei der vorliegenden Waldentwicklungsplanung sehr wichtig. An zwei öffentlichen Workshops konnten sich Vertreterinnen und Vertreter aller wichtigen Gruppierungen beteiligen und dann im Rahmen der öffentlichen Auflage des Plans nochmals Stellung nehmen. Zu den Gruppierungen gehörten namentlich die Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer, Naturschutzorganisationen, verschiedene Freizeitorganisationen sowie kantonale und kommunale Verwaltungstellen.

Das Mitwirkungsverfahren hat gezeigt, dass die Waldbesucher im Grossen und Ganzen mit dem Wald, wie er heute ist, zufrieden sind. Handlungsbedarf weist der WEP in den Bereichen Wald im Klimawandel (Baumartenzusammensetzung), Erholungsnutzung und -einrichtungen, Öffentlichkeitsarbeit und Information, Schaffung von Waldreservaten und Waldrandpflege sowie beim Wegnetz aus. Daraus ergeben sich insgesamt 54 Aufgaben aus dem WEP. Dringlich und wichtig sind die Schaffung von Waldreservaten sowie die Massnahmen im Bereich "Wald im Klimawandel". Die Daueraufgaben "Öffentlichkeitsarbeit und Waldbildung" sowie der Gesetzesvollzug durch Kanton und Gemeinden gewinnen im Zusammenhang mit dem "Wald im Klimawandel" nochmals an Bedeutung.

Umsetzung des Waldentwicklungsplanes
Die im Mitwirkungsprozess aufgezeigten Mängel und Konflikte sind mit der Inkraftsetzung des WEP nicht behoben und die vorgeschlage­nen Lösungen nicht vollzogen. Für das Erreichen der Ziele stehen Instrumente wie Öffentlich­keitsarbeit, Betriebsplanung, Projekte, Verträge, Bewilligungen, Verbote und Gebote zur Verfügung. Mit den notwendigen Umsetzungsarbeiten unter Einbezug der federführenden Stellen und Beteiligten wird umgehend nach Inkraftsetzung begonnen.

Der WEP wird nach 15 Jahren überprüft und wenn nötig überarbeitet.