Gesundheitsamt ordnet Abkochgebot und Chlorung für Trinkwasser an
(Villingen-Schwenningen) In Teilen des Versorgungsgebiets von Villingen-Schwenningen muss ab sofort das Trinkwasser abgekocht werden. Außerdem beginnt die Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH (SVS) umgehend mit einer Desinfektion des Wassers durch Chlorung, nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung.
Nachdem der Grenzwert für coliforme Bakterien überschritten ist, hat das Gesundheitsamt des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis diese beiden Maßnahmen in folgenden Stadtteilen ausgesprochen: VS-Zentralbereich, Teile von VS-Villingen (Wöschhalde, Vorderer Eckweg), VS-Zollhaus, VS-Weilersbach, VS-Obereschach, VS-Nordstetten (siehe Straßenzüge) sowie die Gemeinde Dauchingen.
Das Abkochgebot bleibt so lange aufrechterhalten, bis drei aufeinanderfolgende Proben befundfrei sind. Sobald das Gesundheitsamt das Abkochgebot wieder aufgehoben hat, kann das Wasser wieder uneingeschränkt verwendet werden.
Es zeigte sich an einer nachgelagerten Probeentnahmestelle gegenüber 2017 eine deutliche Zunahme, wobei die Stelle 2018 unauffällig war.
Die vom Abkochgebot betroffenen Bürger werden hierüber durch die Warn-App NINA, über die Homepage der SVS (www.svs-energie.de) sowie über Rundfunk, Medien und die sozialen Netzwerke informiert.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt wird die SVS aufgefordert, Ursachenforschung zu betreiben, sowie ein engmaschiges Kontrollprogramm durchzuführen.
Abkochgebot
Zum Abtöten von Krankheitserregern muss Trinkwasser sprudelnd für drei Minuten am besten mit aufliegendem Deckel aufgekocht und langsam über mindestens zehn Minuten abgekühlt werden. Die Verwendung von handelsüblichen Wasserkochern ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Dies ist insbesondere in folgenden Fällen notwendig:
Trinken, Getränkezubereitung (z. B. Eiswürfel)
Zubereiten von Lebensmitteln
Waschen von Obst, Gemüse, Salat oder anderen Lebensmitteln
Medizinische Zwecke (z. B. Wundreinigung, Nasenspülen)
Zähne putzen
Geschirrabwasch von Hand
Trinkwasser für empfindliche Haustiere
Eine Alternative zu abgekochtem Trinkwasser ist die Versorgung mit Flaschenwasser aus dem Handel.
Auf die untenstehende Zusammenstellung der in Situationen wie vorliegend am häufigsten gestellten Fragen und die dazugehörigen Antworten wird hingewiesen.
Das Gesundheitsamt ist unter Telefon: 07721 913-7190 am Sonntag, 20. Oktober, zwischen 8 und 16 Uhr und ab Montag zu den regulären Öffnungszeiten des Landratsamtes für Fragen erreichbar. Die Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH ist unter der Sondertelefonnummer: 07721 4050 4446 erreichbar.
Anfragen per Mail an: Gesundheitsamt@lrasbk.de.