19.05.2020 15:43

Regierungspräsidium genehmigt Weiterbetrieb des Wasserkraftwerks für 60 Jahre

(Fridingen) Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) hat über den Antrag der EnBW Energie Baden-Württemberg AG für den weiteren Betrieb des Wasserkraftwerks Fridingen an der Donau entschieden.

Die Behörde hat eine auf 60 Jahre befristete wasserrechtliche Bewilligung für die erforderlichen Gewässernutzungen erteilt und die vorgesehenen Ausbaumaßnahmen genehmigt. „Das ist ein wichtiger Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien und damit zur Erreichung der Klimaschutzziele des Landes. Gleichzeitig werden sich die vorgesehenen Maßnahmen positiv auf die Gewässerökologie der Donau auswirken“, erklärte Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer.

Nachdem die befristete Genehmigung der Bezirks- und Körperschaftsverwaltung in Stuttgart aus dem Jahr 1943 im Dezember 2016 abgelaufen war, hatte das RP zunächst einen übergangsweisen Weiterbetrieb des Wasserkraftwerks zugelassen. Im Rahmen der neuen wasserrechtlichen Bewilligung werde es für den Betrieb einige Veränderungen sowohl in energiewirtschaftlicher als auch in ökologischer Hinsicht geben, heißt es aus dem RP. So könne durch den Einbau neuer, leistungsstarker Turbinen die produzierte Strommenge verdoppelt werden. Auf der anderen Seite müsse aus gewässerökologischen Gründen künftig ab der Wehranlage ein fünffach höherer Mindestabfluss in Höhe von 2100 Liter pro Sekunde in die Ausleitungsstrecke abgegeben werden. Ziel sei es, damit die Lebensräume insbesondere für Fische und Kleinstlebewesen in der Ausleitungsstrecke zu verbessern. Geplant seien zudem bauliche Maßnahmen, um die Durchgängigkeit des Flusses für diese Arten am Donauwehr und in der Ausleitungsstrecke zu verbessern. So werden ein Fischabstieg und ein Fischaufstieg errichtet, das Einlaufbauwerk zum Oberwasserkanal wird umgebaut und im Bereich der Mündung des Unterwasserkanals in die Donau wird eine so genannte Buhne eingebaut, die eine Lockströmung für Fische erzeugt. Zudem könne durch die weitere Wasserkraftnutzung am Standort Fridingen die denkmalgeschützte Gesamtanlage langfristig für den Betrieb erhalten werden, teilt das RP mit.

Die Entscheidung kann in ihrem vollen Wortlaut unter „Aktuelles“ auf der Homepage des Regierungspräsidiums Freiburg eingesehen werden: www.rp-freiburg.de. Die Auslegung der Entscheidung zur Einsichtnahme wird in den betroffenen Gemeinden vom 2. bis 15. Juni erfolgen.