20.03.2019 10:19

Knappheit an Gewerbeflächen

(Konstanz) Konstanz sieht sich einer Knappheit an Gewerbeflächen gegenüber. Das Gewerbeflächenkonzept prognostiziert bis 2030 einen Gesamtbedarf von 31 ha. 2015 wurden die 23 ha des Verkehrslandeplatzes als Fläche zur Gewerbeentwicklung vorgeschlagen.

Aufgrund zahlreicher Einwände, einer Petition sowie verschiedener Gutachten hat das Regierungspräsidium Stuttgart ein Kompromissvorschlag eingebracht. Er sieht eine Gewerbeflächenentwicklung im Norden vor, der Flugbetrieb soll beibehalten werden. Die Landepiste wird hierzu leicht gedreht und nach Süden in Richtung B33 verschoben. So können ca. 6,4 ha Gewerbefläche entwickelt sowie entlang der Byk-Gulden-Straße eine höhere Gebäudehöhe ermöglicht werden. Die Landeplatzinfrastruktur kann erhalten bleiben. Der Entwurf einer Gewerbeflächenentwicklung im Norden wurde durch ein Flugplatzplanungsbüro überarbeitet und durch die Deutsche Flugsicherung einer luftfahrtrechtlichen Voreinschätzung unterzogen – mit positivem Ergebnis. Der Grundsatzbeschluss zur dortigen Gewerbeflächenentwicklung wurde im Oktober 2018 vom Gemeinderat gefasst. Nach Klärung letzter luftfahrtrechtlicher Fragen wird ein Antrag auf Änderungsgenehmigung gestellt. Voraussichtlich im 4. Quartal 2019 soll das Verfahren zur Erstellung eines Bebauungsplanes eingeleitet werden.

Die Konstanzer Vorhabenliste

Die Liste versammelt Steckbriefe zu Vorhaben und Planungen der Stadtverwaltung, die aus Sicht der Bürgerschaft von hohem Interesse sind. Sie wurde von Gemeinderat verabschiedet und ist online unter www.konstanz.de/vorhabenliste aufrufbar.