Berauschte Fahrt mit E-Scooter beendet
(Pforzheim) Ein 48-jähriger E-Scooter-Fahrer ist in der Nacht zum Donnerstag in Pforzheim aufgrund seiner auffälligen Fahrweise ...
Ein 48-jähriger E-Scooter-Fahrer ist in der Nacht zum
Donnerstag in Pforzheim aufgrund seiner auffälligen Fahrweise kontrolliert
worden.
Nach aktuellem Stand der Ermittlungen befuhr der Mann gegen 01:00 Uhr die Straße
Am Waisenhausplatz in Richtung Zerrennerstraße und fuhr dabei deutlich in
Schlangenlinien. Nachdem die Polizeibeamten ihn zum Anhalten aufgefordert
hatten, benötigte er mehrere Sekunden, um die Aufforderung umzusetzen. Bei der
anschließenden Kontrolle stellten die Beamten starken Alkoholgeruch fest. Ein
freiwillig durchgeführter Atemalkoholvortest gestaltete sich zunächst schwierig.
Schließlich konnte im weiteren Verlauf ein verwertbarer Test durchgeführt
werden, der einen Wert von über zwei Promille ergab. Zur Durchführung einer
Blutentnahme wurde der Mann auf die Polizeidienststelle gebracht.
Wichtig: Auch E-Scooter zählen als Kraftfahrzeuge. Deshalb gelten für sie die
gleichen Alkoholgrenzen und entsprechenden Strafen wie für andere
Kraftfahrzeuge. Ab 0,5 Promille können zum Beispiel 500 Euro Bußgeld und ein
Monat Fahrverbot drohen. Wer also alkoholisiert mit dem E-Scooter unterwegs ist,
sollte sich bewusst sein: Je nach Alkoholisierung kann nicht nur ein Bußgeld,
sondern auch der Entzug der Fahrerlaubnis drohen.