21.04.2020 08:53

Entwurf des Managementplans für das Natura 2000-Gebiet „Markgräfler Hügelland mit Schwarzwaldhängen“ liegt aus

(Müllheim/Münstertal/Staufen) Artenreiche Buchenwälder, Halbtrockenrasen, blumenbunte Mähwiesen und stillgelegte Bergwerksstollen, in denen die seltenen Bechstein-, Mops- und Wimperfledermäuse überwintern, zeichnen das Natura 2000-Gebiet „Markgräfler Hügelland mit Schwarzwaldhängen“ aus.

Wie diese Lebensraumtypen und Arten erhalten und entwickelt werden können, stellt der Managementplan dar, dessen Entwurf das Regierungspräsidium Freiburg seit Montag, 20. April, öffentlich auslegt. Bis Sonntag, 14. Juni, haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, dazu Stellungnahmen abzugeben.

Bei dem Natura 2000-Gebiet „Markgräfler Hügelland mit Schwarzwaldhängen“ handelt es sich um ein Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiet mit einer Gesamtfläche von 3248 Hektar. Es erstreckt sich über die Städte und Gemeinden Münstertal, Müllheim, Staufen, Badenweiler, Sulzburg, Ballrechten-Dottingen, Schliengen, Bad Bellingen und Kandern in den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald und Lörrach. In Baden-Württemberg gibt es insgesamt 212 FFH-Gebiete, die mit den Vogelschutzgebieten Teil des europäischen Natura 2000-Netzes sind. Für jedes Natura 2000-Gebiet erarbeiten die Regierungspräsidien in Abstimmung mit Landnutzern, Verbänden und Behörden einen Managementplan.

Der Entwurf des Managementplans für das Natura 2000-Gebiet „Markgräfler Hügelland mit Schwarzwaldhängen“ stellt die Ergebnisse der Kartierungen der geschützten FFH-Lebensraumtypen und FFH-Arten sowie der geschützten Vogelarten nach der Vogelschutzrichtlinie dar. Er enthält außerdem Ziele und Maßnahmenempfehlungen für deren Erhaltung und Entwicklung.

Die vollständigen Unterlagen (Text und Karten) des Plans sind ab Montag, 20. April, über die Internetseite des Regierungspräsidiums Freiburg unter www.rp-freiburg.de in der Rubrik „Aktuelles“ abrufbar.

Ansprechpartnerin beim Regierungspräsidium Freiburg ist Charlotte Müller: charlotte.mueller@rpf.bwl.de.

Stellungnahmen (Betreff: Stellungnahme MaP Markgräfler Hügelland) können per Post an folgende Adresse gerichtet werden: Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 5, Verfahrensmanagement, Bissierstraße 7, 79114 Freiburg oder auch per E-Mail an Abt5.Verfahrensmanagement@rpf.bwl.de.