02.11.2026 12:21

Cybercrime-Zentrum hat Ermittlungserfolg

(Tuttlingen) Das bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe eingerichtete Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg und das Polizeipräsidium ...

Das bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe eingerichtete
Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg und das Polizeipräsidium Konstanz,
Kriminalpolizeidirektion Rottweil, haben gemeinsam einen 19-jährigen deutschen
Staatsangehörigen aus dem Landkreis Tuttlingen ermittelt, der im Verdacht steht,
Gründer und Mitglied einer im Internet aktiven Sadisten-Community (sog.
COM-Netzwerk) zu sein.

Ihm werden u.a. versuchter Mord in 2 Fällen, gefährliche Körperverletzung,
rädelsführerschaftliche Gründung einer kriminellen Vereinigung und
Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung als Rädelsführer vorgeworfen.
Der Beschuldigte wurde aufgrund eines vom Cybercrime-Zentrum erwirkten
Haftbefehls am frühen Montagmorgen durch Spezialeinsatzkräfte der Polizei
festgenommen.

Es besteht der Verdacht, dass der Beschuldigte ein Online-Sadisten-Netzwerk
gegründet hat und bis zuletzt darin aktiv war. Die Mitglieder der Gruppierung
sind verdächtig, im Internet Kinder und Jugendliche, die aus Sicht der
Gruppierung willens sind, sich selbst zu schädigen, gezielt zu kontaktieren, um
durch Zwang, Täuschung oder Drohung, jedenfalls aber unter Ausnutzung des
Zustandes ihrer Opfer diese zur Vornahme selbstverletzender Handlungen bis hin
zum Suizid oder zur Übersendung von Nacktbildern zu veranlassen. Die Opfer
sollen dazu bewogen werden, sich das Leben zu nehmen oder sich selbst mit
Messern oder Rasierklingen Symboliken der Gruppierung sowie den Nutzernamen des
jeweiligen Mitglieds in die Haut ritzen. Die Opfer sollen zusätzlich dazu
animiert werden, diese Symboliken und Nutzernamen mit ihrem austretenden Blut an
eine Wand zu schreiben (sog. Wall- oder Bloodsigns). Die Opfer sollen zudem dazu
genötigt werden, den Suizid, ihre Verletzungen und die Wallsigns per Live-Stream
oder als Videoaufnahme ihrem Peiniger zu übermitteln.

Dem in Untersuchungshaft sitzenden Heranwachsenden wird vorgeworfen, gemeinsam
mit weiteren Beteiligten versucht zu haben, unter Nutzung von Streamingdiensten
auf ein Kind sowie in einem weiteren Fall auf eine Jugendliche mit dem Ziel
eingewirkt zu haben, die Opfer in den Suizid zu treiben, wobei es bereits zu
konkret lebensbedrohlichen Handlungen auf Opferseite gekommen sei. Die
Geschädigte hält sich im Ausland auf. Das Kind wurde bislang nicht
identifiziert.

Dem Beschuldigten liegt darüber hinaus zur Last, in drei Fällen Mädchen im Alter
zwischen 12 und 15 Jahren zur Vornahme selbstverletzender Handlungen getrieben
zu haben. Ihm liegt ferner zur Last, ein 13-jähriges Mädchen aus Deutschland zur
Übersendung eigener Nacktaufnahmen veranlasst zu haben.

Zeitgleich zur Festnahme fanden Durchsuchungsmaßnahmen statt. Es wurden
insgesamt 5 Objekte durchsucht. Bei dem Beschuldigten konnten elektronische
Beweismittel sichergestellt werden, die nun ausgewertet werden.

Das Cybercrime-Zentrum wird die Ermittlungen gegen Mitglieder von
Internet-Sadistengruppen aus der COM-Szene konsequent fortsetzen, um diesem
Phänomen nachhaltig entgegenzutreten. Allen Beteiligten muss klar sein: Sie
stehen im Fokus der Ermittlungsbehörden und müssen damit rechnen, für ihre Taten
zur Rechenschaft gezogen zu werden.