22.04.2020 09:31

Regierungspräsidium fördert Bau von Kanälen

(Steinen) Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) fördert den Bau eines Schmutzwasser- und eines Regenwasserkanals im Bannweg in Steinen mit rund 817.000 Euro.

Dies entspricht in etwa der Hälfte der Gesamtkosten. „Mit der Erneuerung des Kanalsystems leistet die Gemeinde Steinen einen wichtigen Beitrag zum Schutz des Trinkwassers und der Umwelt. Diese Investition in eine zukunftsfähige Infrastruktur unterstützen wir gerne“, erklärte Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer.

In dem betroffenen Ortsteil von Steinen waren bei der Überprüfung der ca. 50 bis 60 Jahre alten Kanalisation erhebliche Schäden ermittelt worden. Es bestehe kurzfristiger Handlungsbedarf, um die Kanäle wieder dicht zu machen, heißt es aus dem RP. Das Sanierungsgebiet umfasst die Straßenzüge Waldstraße, Moosmattweg, Bannweg und Zwischen den Wegen. Ein Großteil des Gebiets liegt in der Zone III eines Wasserschutzgebietes. Die Gesamtkosten der in vier Abschnitte gegliederten Sanierung werden auf 7,8 Millionen Euro geschätzt.

Im ersten Abschnitt soll nun die Kanalisation im Bannweg erneuert werden. Anstelle einer Sanierung plant die Gemeinde Steinen hier den Umbau der Kanalisation vom Misch- in das sogenannte Trennsystem. Bislang werden Schmutz- und Regenwasser im gleichen Kanal abgeleitet. Künftig soll dies getrennt erfolgen. Dazu ist der Bau eines neuen Regenwasserkanals und eines neuen Schmutzwasserkanals erforderlich. Damit soll der Austritt von Schmutzwasser in das Grundwasser verhindert werden. Sauberes Regenwasser muss künftig nicht mehr in die Kläranlage, sondern kann direkt in den Steinenbach eingeleitet werden. Darüber hinaus wird durch den Umbau der bestehende weiterführende Kanal zur Kläranlage hydraulisch entlastet.

Wie das RP mitteilt, sei noch in diesem Jahr beabsichtigt, im nächsten Bauabschnitt die Sanierung der Kanalisation in der Waldstraße mit rund 250.000 Euro zu bezuschussen. Die Gesamtkosten liegen hier bei 800.000 Euro. Aufgrund der begrenzten Fördermittel mussten die zuwendungsfähigen Kosten etwa um die Hälfte reduziert werden.