22.02.2019 07:12

Uferrenaturierung beginnt

(Kressbronn) Das Regierungspräsidium Tübingen wird noch im Februar 2019 mit der Uferrenaturierung in Kressbronn beginnen und die geplanten ...

Das Regierungspräsidium Tübingen wird noch im Februar 2019 mit der Uferrenaturierung in Kressbronn beginnen und die geplanten Maßnahmen östlich des Landungsstegs auf den öffentlichen Grundstücken des Seegartens umsetzen. Es ist vorgesehen, die vorhandene Ufermauer und den Betonslip zu beseitigen. Die Arbeiten werden ca. vier Wochen dauern und rechtzeitig vor Beginn der Badesaison abgeschlossen sein.

„Für einen intakten und langfristig stabilen Bodensee mit seinen ausgedehnten Ufer- und Flachwasserbereichen benötigen wir ökologisch funktionsfähige Uferbereiche. Durch die Umsetzung der Maßnahmen auf den öffentlichen Grundstücken des Seegartens entwickeln wir ein Flachufer, das zum einen die Wasser- und Landlebensräume verbindet und anderseits weiterhin einen öffentlichen Zugang zum See ermöglicht“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser.

Bislang ist die Funktionsfähigkeit des Gewässers durch die vorhandenen harten Uferverbauungen und Einbauten im Ufer- und Flachwasserbereich in Form von Mauern, Stegen und Slipanlagen erheblich beeinträchtigt. Hinzu kommt die gestörte Vernetzung der Wasser- und Landlebensräume. Daher ist die Dringlichkeit der Umsetzung der Maßnahme nach wie vor gegeben.

„Unser Ziel ist und bleibt, das Bodenseeufer im Landkreis ökologisch und mit Blick auf die Zugänglichkeiten für die Menschen weiter zu verbessern. Ich begrüße deshalb die Entscheidung des Regierungspräsidiums, die Arbeiten auf den gemeindeeigenen Grundstücken in Kressbronn jetzt zu beginnen. Dies ist nach fast zwanzig Jahren des Wartens ein wichtiges Signal“, so Landrat Lothar Wölfle.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte den Planfeststellungsbeschluss für die Maßnahme bereits 2015 bestätigt. Das Land kommt mit der Realisierung der Renaturierungsmaßnahmen seinem gesetzlichen Auftrag zum Erreichen der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie nach. In Rahmen eines Eilrechtsverfahrens kam das Verwaltungsgericht Sigmaringen mit Beschluss vom 18.01.2019 zum vorläufigen Ergebnis, dass die für eine vorzeitige Besitzeinweisung im Bereich der privaten Grundstücke erforderliche Dringlichkeit nicht vorliegt. Das Regierungspräsidium Tübingen hat gegen diese Entscheidung Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingelegt. Bis zur Gerichtsentscheidung wird keine bauliche Umsetzung der Renaturierung auf den Privatgrundstücken erfolgen.

Hintergrundinformation:
Massive Uferbefestigungen und Ufermauern, aber auch zahlreiche Hafen- und Steganlagen prägen aktuell weite Bereiche des Bodenseeufers in Kressbronn. Damit einher geht eine Beeinträchtigung der Wasserwechselzone. Gleichzeitig ist an vielen Stellen die Verbindung mit dem Hinterland unterbrochen, weshalb eine Durchgängigkeit zwischen den aquatischen und terrestrischen Lebensräumen nicht oder nur noch stark eingeschränkt besteht.
Seit den 1980er-Jahren gibt es Überlegungen, das Bodenseeufer in Kressbronn ökologisch zu verbessern und eine erleichterte Zugänglichkeit des Ufers für die Menschen zu ermöglichen. Für den Bereich ab dem Seepark im Westen bis zur Landesgrenze zu Bayern im Osten wurde am 7. Dezember 2001 eine Renaturierungsplanung planfestgestellt, die nach langjährigen Gerichtsverfahren nun umgesetzt werden soll.

Weitere Informationen mit Plänen und Unterlagen sind abrufbar unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abt5/uferkressbronn/Seiten/default.aspx