22.05.2020 12:21

Planunterlagen für Aus- und Neubau der Rheintalbahn liegen aus

(Schallstadt) Die Planung des Aus- und Neubaus der Rheintalbahn geht voran. Wie das Regierungspräsidium Freiburg (RP) mitteilt, werden die ...

Die Planung des Aus- und Neubaus der Rheintalbahn geht voran. Wie das Regierungspräsidium Freiburg (RP) mitteilt, werden die neuen Planunterlagen für den Planfeststellungsabschnitt 8.2 zwischen Freiburg und Schallstadt vom 29. Mai bis einschließlich 10. Juli in Freiburg und den Gemeinden March, Umkirch und Schallstadt öffentlich zur Einsicht ausliegen.



Der viergleisige Ausbau der Rheintalbahn zwischen Basel und Karlsruhe ist ein Vorhaben der DB Netz AG, das im Bundesverkehrswegeplan als Projekt mit vordringlichem Bedarf eingestuft ist. Ziel ist die Erhöhung der Leistungsfähigkeit sowie die qualitative Verbesserung der bestehenden Schieneninfrastruktur.



Der Abschnitt 8.2 ist Teil der Güterumfahrung Freiburg. Er hat eine Länge von rund 17 Kilometern und erstreckt sich entlang der A 5 von der Gemarkungsgrenze zwischen der Gemeinde March und der Stadt Freiburg im Norden bis zur Gemeindegrenze zwischen Schallstadt und Bad Krozingen im Süden. Bestandteil der Planung ist auch der ca. 2200 Meter lange Mengener Tunnel. Die Strecke ist als Güterverkehrsstrecke geplant und für eine Höchstgeschwindigkeit von 160 Stundenkilometer ausgelegt.



Der Lärmschutz wird auf diesem Streckenabschnitt als sogenannter Vollschutz realisiert. Das heißt, dass die zulässigen Grenzwerte allein aufgrund aktiver Schallschutzmaßnahmen an der Strecke nicht überschritten werden. Dieser Erfolg kröne die jahrelangen Bemühungen der Region um Verbesserungen an den Plänen der Bahn und sei auch dem großen Engagement der Bürgerinitiativen IGEL und MUT zu verdanken, heißt es aus dem RP. Aufgrund der Beschlüsse des dazu gegründeten Projektbeirats, an dem mit DB, Bund, Land und Region alle Projektverantwortlichen vertreten waren, habe die DB die ursprüngliche Planung aus dem Jahr 2006 umfassend überarbeitet und beim Eisenbahn-Bundesamt einen neuen Antrag auf Planfeststellung gestellt. Als aktive Schallschutzmaßnahmen sind im Abschnitt 8.2 jetzt neben deutlich höheren Schallschutzwänden auch Schallschutzgalerien sowie Schienenstegdämpfer vorgesehen.



Auf der Ostseite der Strecke sind an folgenden Orten Schallschutzwände geplant: Tunisee, Gewerbegebiet Hochdorf, Landwasser, Lehen, Mundenhof, Mooswald (südlich der Kreisstraße 9853 Weingarten – Opfingen, „Opfinger Straße“) und Mengen. Westlich der Neubaustrecke sind Schallschutzwände im Bereich von Holzhausen-Benzhausen, Hochdorf, Forellenhof/Umkirch, Tiengen und Munzingen vorgesehen. Die Wände sollen mit unterschiedlichen Höhen zwischen 2,0 und 6,5 Meter errichtet werden. Schallschutzgalerien sind geplant auf Höhe der Ortslagen Benzhausen, Hochdorf und im Bereich des Mundenhofs.



Zur Kompensation der mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe in Natur- und Landschaft sind neben Maßnahmen unmittelbar an der Strecke auch trassenferne Maßnahmen vorgesehen.



Das RP ist als zuständige Anhörungsbehörde für den eigentlichen Kern des Planfeststellungsverfahrens zuständig und führt die Offenlage und den darauffolgenden Erörterungstermin durch. Die Zuständigkeit für die Genehmigung auf Grundlage der abschließenden Stellungnahme des RP liegt beim Eisenbahn-Bundesamt als Planfeststellungsbehörde.



Alle Bürgerinnen und Bürger, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, können bis zum 28. August Einwendungen erheben. Mit dieser dreimonatigen Frist wird die Einwendungsfrist auf Grund des Umfangs der Unterlagen auf das gesetzlich maximal Mögliche ausgedehnt. Damit ist aus Sicht des RP gewährleistet, dass sich alle Betroffenen umfassend informieren und in das Verfahren einbringen können. Die Auslegung wird in den Amtsblättern der Gemeinden bekanntgemacht. Einwendungen aus dem vorangegangenen Verfahren (Offenlage im Jahr 2009) haben keine Gültigkeit mehr.



Die Unterlagen werden ab Beginn der Offenlage auch unter „Aktuelles“ auf der Internetseite des RP eingestellt: www.rp-freiburg.de



Aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg kann die Bahn dieses Mal keine Informationsveranstaltung zur Offenlage direkt vor Ort anbieten. Damit Interessierte und Betroffene sich über die Planungen informieren können, startet sie pünktlich zum Beginn der Offenlage am 29. Mai ein umfangreiches digitales Infoangebot unter www.karlsruhe-basel.de/offenlage82.