23.04.2020 11:30

3,3 Millionen Euro für Erhalt, Sanierung und Nutzung von 51 Kulturdenkmalen

Mit rund 3,3 Millionen Euro fördert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg in der ersten Tranche des Denkmalförderprogramms 2020 die Erhaltung, Sanierung und Nutzung von 51 Kulturdenkmalen in Baden-Württemberg. Die Mittel stammen überwiegend aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg.

„Die Vielzahl der baden-württembergischen Bau- und Kunstdenkmale steht für die reiche Geschichte unseres Landes. Sie stiften Identität, sind lebendige Orte der Erinnerung und ein wertvolles Stück Heimat. Es ist daher wichtig, dass sie auch für die kommenden Generationen weiterhin erlebbar sind. Ich freue mich, dass wir mit unserer Denkmalförderung einen wichtigen Teil dazu beitragen“, sagte Staatssekretärin Katrin Schütz.



Unter den 51 Kulturdenkmalen, die in der ersten Tranche des Denkmalförderprogramms 2020 unterstützt werden, sind 25 private. Hinzu kommen 16 kirchliche und 10 kommunale Denkmale.



Gefördert werden beispielsweise Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an bedeutenden Kirchenbauten. Die evangelische Gesamtkirchengemeinde Ulm erhält 500.000 Euro für die weiteren Restaurierungsmaßnahmen am Ulmer Münster, die katholische Kirchengemeinde in Geislingen-Binsdorf erhält insgesamt bis zu 410.800 Euro für die Gesamtsanierung des ehemaligen Dominikanerinnenklosters und die Gemeinde Königsfeld erhält bis zu 59.400 Euro für die Neueindeckung des Holzschindeldaches der St. Nikolaus Kapelle in Buchenberg.



Förderschwerpunkte sind Fassaden- und Fenstersanierungen, Dachinstandsetzungen, Steinsanierungen (Treppen, Balkone) und Innensanierungen (Stuckarbeiten, Türen, Tore). Darunter sind denkmalfachlich und handwerklich interessante und zugleich herausfordernde Maßnahmen an bekannten wie auch an eher unscheinbaren Baudenkmalen. So gehört auch die Restaurierung eines historischen Wirtshausschildes eines ehemaligen Gasthofes sowie einer ornamentalen Deckenbemalung dazu.



Zuwendungen erhalten ebenfalls private[1] Vorhaben, beispielsweise für die Außeninstandsetzung eines Schwarzwaldhauses in Neuenbürg.



Weitere Informationen

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg entscheidet über die Aufstellung des Denkmalförderprogramms und die zu fördernden Maßnahmen. Anträge auf Förderung aus Landesdenkmalmitteln sind landesweit ausschließlich an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart, Berliner Straße 12, 73728 Esslingen a. N., zu richten. Weitere Informationen zum Förderverfahren beim Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart finden Sie unter www.denkmalpflege-bw.de.



Eine Liste der geförderten kirchlichen und kommunalen Vorhaben1 finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau unter:

https://t1p.de/ed1y





[1] Grundsätzlich dürfen aus Gründen des Datenschutzes Informationen über private Antragsteller nicht weitergegeben werden. Bei den o. g. Vorhaben liegt eine Einwilligung der Eigentümer vor.