24.08.2023 11:48

Radweganbindung Bregenzerwald-Rheintal wird weiter geprüft

(Egg) Die Alternativenprüfung zur Radweganbindung Bregenzerwald-Rheintal hat zwei Varianten hervorgebracht, die derzeit genauer betrachtet werden: Eine durch die Bregenzerachschlucht und eine Radroute entlang der L200 und durch das Schwarzachtobel.

Da die erstgenannte Variante durch das Europaschutzgebiet Bregenzerachschlucht, welches 1995 durch das Land Vorarlberg bei der Europäischen Kommission nominiert wurde, führt und insofern von vornherein als naturschutzfachlich und -rechtlich kritisch anzusehen ist, gab das Land gemeinsam mit der Regio Bregenzerwald Anfang Juni 2023 ein Rechtsgutachten bei den beiden renommierten Umweltjuristen Univ. Prof. Peter Bußjäger und Univ. Prof. Daniel Ennöckl in Auftrag. Das Gutachten soll Details zu den Bewilligungsvoraussetzungen sowie das Verfahrensrisiko näher erörtern. Mit dem Vorliegen des Gutachtens wird noch 2023 gerechnet. „Das Gutachten von Bußjäger und Ennöckl soll – abseits der finanziellen und technischen Aspekte – ein weiterer wichtiger Baustein in rechtlicher Hinsicht für die Entscheidungsfindung sein, ob der Radweg durch das Achtal weiterverfolgt wird“, erklärt Landesrat Daniel Zadra anlässlich der Beantwortung einer Landtagsanfrage.

Das Land Vorarlberg und die Regio Bregenzerwald gaben im Jahr 2022 eine Alternativenprüfung in Auftrag. Identifiziert und weiter untersucht wurden darin acht Varianten einer alltagtauglichen Radverbindung vom Bregenzerwald ab Egg ins Rheintal. Sechs der Routenvorschläge konnten nach verkehrsplanerischen, ökologischen und bautechnischen Kriterien in einem umfassenden vergleichenden Verfahren ausgeschieden werden, da sie insbesondere hinsichtlich Raum/Umwelt und Verkehrswirksamkeit vergleichsweise schlecht abschnitten.

Weiter verfolgt werden zwei mögliche Radrouten, welche einer Entscheidungsfindung zugeführt werden sollen, nämlich eine modifizierte Radweglösung von Egg nach Kennelbach durch das Achtal sowie die Errichtung eines Radweges von Egg bis Alberschwende entlang der L200 und eine Weiterführung durch das Schwarzachtobel nach Schwarzach. Dies wurde im Mai 2023 gemeinsam mit der Regio Bregenzerwald der Öffentlichkeit präsentiert. Die Alternativenprüfung ist auf der Seite der Regio Bregenzerwald abrufbar: www.regiobregenzerwald.at/Themen/Mobilitaet/Bregenzerwald_Radweg)

Ausbau Radverkehr Bregenzerwald

„Abseits der wichtigen Anbindung des Bregenzerwaldes mit dem Rheintal möchte ich auf die vielen Radwegprojekte innerhalb des Bregenzerwaldes hinweisen. Hier sind noch viele Lückenschlüsse sowie Neuprojekte notwendig, um das Fahrradfahren im Bregenzerwald attraktiver zu machen“ führt Landrat Zadra aus. In diesem Zusammenhang befinden sich die Abteilung sowie die politischen Verantwortlichen auf Seiten der Gemeinden, des Landes und der Regio im stetigen Austausch. „Ich freue mich über das spürbar gesteigerte Interesse am Ausbau der Radinfrastruktur und gehe davon aus, dass von allen politischen Verantwortlichen die entsprechende Unterstützung bei der Finanzierung dieser Zukunftsprojekte gegeben ist“, hält er fest.

„Sichere Gehen im Achtal“

Aus Anlass der einstimmigen Landtagsentschließung vom 9.3.2022 wurde durch die Abteilung Raumplanung und Baurecht eine Studie „Sicheres Gehen im Achtal“ in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse noch nicht vorliegen. In der Entschließung vom März 2022 wurde die Landregierung einstimmig ersucht,
„[…] in den Landesvoranschlägen 2023 und 2024 jedenfalls dafür finanziell Vorsorge zu treffen, dass die ehemalige Trasse der Bregenzerwaldbahn auf dem Streckenabschnitt Kennelbach-Doren/Bozenau gut und sicher begehbar wird; dazu gehört insbesondere die Sicherung einsturzgefährdeter Stützmauern sowie die Instandsetzung (Fußwegbreite) nicht mehr vorhandener Wegstücke. Da der Weg bis auf weiteres den Charakter eines Bergwanderweges behalten und in erster Linie mit festem Schuhwerk begangen werden soll, sind nur die absolut nötigen Instandsetzungsmaßnahmen vorzusehen; die dafür anfallenden Kosten sollen rechtzeitig bis zur Budgeterstellung 2023 erhoben werden; wenn die nötigen Finanzmittel aus budgetären Gründen 2023/24 nicht zur Gänze zur Verfügung gestellt werden können, soll die Fertigstellung der nötigen Instandsetzungen auch im Jahr 2025 erfolgen können.“