26.11.2018 10:00

Bestellung eines Amtsverwesers möglich

(Villingen-Schwenningen) Gegen die Wahl (07.10.2018) und die Neuwahl (21.10.2018) zum neuen Oberbürgermeister wurde von Friedhild Anni Miller Einspruch beim Regierungspräsidium eingereicht. Diese wurden bereits als nichtbegründet zurückgewiesen, allerdings kann hierauf noch Klage eingelegt werden.

Sofern keine Klage erhoben wird, tritt Jürgen Roth das Amt des Oberbürgermeisters regulär zum 1. Januar 2019 an. Es ist allerdings davon auszugehen, dass Friedhild Anni Miller Klage beim Verwaltungsgericht einreicht. Dann wären – aufgrund des laufenden Verfahrens – die Wahlen bis zum 1. Januar 2019 nicht rechtskräftig und Jürgen Roth könnte das Amt des Oberbürgermeisters nicht antreten. Erst wenn das Verwaltungsgericht über die Gültigkeit der Wahl entschieden hat, könnte er sein Amt antreten.

Im Falle eines Klageverfahrens führt bis zum Amtseintritt des neu gewählten Oberbürgermeisters Jürgen Roth, grundsätzlich gemäß Gemeindeordnung der bisherige Oberbürgermeister, also Rupert Kubon, die Geschäfte weiter. "Im Interesse unserer Stadt und einer geordneten Weiterführung der Amtsgeschäfte werde ich – im Falle der Einreichung einer Klage – das Amt des Oberbürgermeisters nicht weiterführen", erklärt Oberbürgermeister Dr. Rupert Kubon. Somit könnte Jürgen Roth dann zum Amtsverweser bestellt werden. Hierfür hat er sich bereit erklärt.

Ein Amtsverweser übernimmt alle Funktionen eines Oberbürgermeisters, er hat aber kein Stimmrecht im Gemeinderat. Die Bestellung eines Amtsverwesers erfolgt durch den Gemeinderat. Eine öffentliche Sondersitzung des Gremiums ist für Sonntag, 13. Januar 2019, terminiert, um Jürgen Roth – bei einem Klageverfahren – als Amtsverweser zu bestellen. Sollte es nicht zu einem Klageverfahren kommen, wird Jürgen Roth an diesem Tag als Villingen-Schwenningens neuer Oberbürgermeister vereidigt.