27.02.2020 11:46

Information zum geplanten Einzelhandelskonzept

(Villingen-Schwenningen) Die Stadt Villingen-Schwenningen hat die Fortschreibung des gültigen Einzelhandelskonzeptes aus dem Jahr 2011 beschlossen. Hierzu wurde das Fachbüro Acocella aus Lörrach mit einer gutachterlichen Bearbeitung beauftragt.

Das Gutachten empfiehlt für die beiden Stadtbezirke Villingen und Schwenningen die räumlichen Abgrenzungen der jeweiligen zentralen Versorgungsbereiche sowie die Zuordnung von nahversorgungsrelevanten, zentrenrelevanten und nicht zentrenrelevanten Sortimenten.

Bei dem Einzelhandelskonzept handelt es sich um ein städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1 (6) Pkt. 11 BauGB, das die Grundlage für bauplanungsrechtliche Regelungen darstellt.

In seiner Sitzung am 21. Januar 2020 beschloss der Technische Ausschuss der Stadt die Offenlage des Einzelhandelskonzeptes analog § 3 (2) BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit. Die Offenlage findet in der Zeit vom 2. März bis 3. April im Stadtplanungsamt (2. OG, Flur), Winkelstraße 9, Stadtbezirk Schwenningen, durch Aushang statt. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift im Stadtplanungsamt vorgebracht werden.

Ergänzend zur Offenlage werden insbesondere für die Einzelhändler der Stadt zwei Informationsveranstaltungen angeboten, um die wesentlichen gutachterlichen Ergebnisse und Empfehlungen im Detail vorzustellen und zu erörtern.

Die Info-Veranstaltungen finden statt im

Stadtbezirk Schwenningen: am Mittwoch, 18. März, von 19 bis 21 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses

Stadtbezirk Villingen: am Montag, 23. März, von 19 bis 21 Uhr im Seminarraum 5 in der Neuen Tonhalle.

Nach der Offenlage wird der Gemeinderat über das Einzelhandelskonzept beschließen.