27.04.2020 10:37

Mitfahrt im Katamaran nur mit Maske

(Friedrichshafen/Konstanz) Auch nach dem 4. Mai wird der Katamaran seinen Betrieb im reduzierten Fahrplan fortsetzen.

Das entschied heute die Geschäftsführung der Reederei. „Trotz Maskenpflicht, wiedereröffneten Geschäfte und der schrittweisen Rückkehr zum Schulalltag sehen wir derzeit noch keine Entspannung der Lage“, erläutert Norbert Schültke, einer der beiden Geschäftsführer bei der Katamaran Reederei Bodensee. „Der Katamaran fährt bis zum 3. Mai und auch danach im reduzierten Pendlerbetrieb“, so Schültke, „der hat sich in den vergangenen Wochen bewährt“.

Derzeit nutzen rund 50 Personen täglich den Katamaran. Im Vergleich dazu: der Katamaran mit über 450.000 Fahrgästen im Jahr konnte sonst um diese Jahreszeit 1.200 bis 1.400 Fahrgäste am Tag an Bord begrüßen. „Für unsere Pendler ist der Katamaran eine wichtige Konstante in diesen unruhigen Zeiten“, so Geschäftsführungskollege Christoph Witte. „Auf uns ist Verlass, wir fahren weiter“.

Vom Regelfahrplan sehen die beiden Geschäftsführer die Katamarane noch weit entfernt. „Natürlich beobachten wir beinahe täglich die Entwicklung der Fahrgastzahlen“, so Schültke, „bei Bedarf können wir binnen weniger Tage den Fahrplan ausweiten“. Die Mannschaft und die Katamarane sind einsatzbereit, aber man ergänze das Fahrtenangebot erst, wenn die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Risiken dies zuließen.

Der Katamaran wird täglich intensiv gereinigt und mittels einer Vernebelungsmaschine desinfiziert. „Dank der Vernebelung wird jede noch so kleine Ritze desinfiziert, auch auf der Brücke“, erklärt Witte. Die Schiffsführer kontrollieren die Fahrscheine bereits seit Wochen nur noch auf Sicht. Man ersuche die Fahrgäste auf die Einhaltung der Mindestabstände.

Der Katamaran fährt montags bis freitags um 6 Uhr und 8 Uhr sowie um 16 Uhr und 18 Uhr ab Friedrichshafen. Ab Konstanz startet der Katamaran um 7 Uhr und 9 Uhr und am Nachmittag um 17 Uhr und 19 Uhr. Am Wochenende bleibt der Betrieb bis auf Weiteres gänzlich eingestellt.



Ab dem 27. April gilt auf dem Katamaran übrigens auch die verordnete Maskenpflicht. „Der Katamaran gehört wie Bus und Bahn zu den öffentlichen Verkehrsmitteln – mit allen Rechten und Pflichten“, so Schültke.