Einführung einer neuen Sperrbezirksverordnung
(Lörrach) Die Stadt Lörrach steht vor der Einführung einer neuen Sperrbezirksverordnung. Hintergrund ist die anhaltende Überschreitung ...
Die Stadt Lörrach steht vor der Einführung einer neuen Sperrbezirksverordnung. Hintergrund ist die anhaltende Überschreitung der Marke von 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, wodurch das bislang seit 1970 geltende vollständige Prostitutionsverbot für das gesamte Stadtgebiet rechtlich nicht mehr zulässig ist. Auf Aufforderung des Regierungspräsidiums Freiburg hat die Stadt daher ein Konzept für eine rechtssichere Neuregelung erarbeitet, das nun nach umfassender Prüfung Grundlage der neuen Verordnung ist. Dem Gemeinderat und auch der Bürgerschaft wurde das Konzept im Frühjahr 2025 vorgestellt.
Die neue Sperrbezirksverordnung regelt künftig die Ausübung der Prostitution im Stadtgebiet differenziert. Straßenprostitution bleibt weiterhin im gesamten Stadtgebiet verboten. Für Bordelle und bordellartige Betriebe gilt ein grundsätzliches Verbot in insgesamt 20 Gewerbegebieten. Lediglich in den Gewerbegebieten Wiesentalstraße/Gewerbekanal sowie Blasiring besteht künftig die Möglichkeit zur Ansiedlung jeweils eines Bordells, wobei weitergehende Regelungen – etwa zur Betriebsgröße über das Prostituiertenschutzgesetz erfolgen.
Im Vergleich zum ursprünglich von der Stadt Lörrach erarbeiteten und 2025 vorgestellten Konzept haben sich nach juristischer Prüfung durch das Regierungspräsidium Freiburg noch Änderungen ergeben. Es wurde klargestellt, dass über die Sperrbezirksverordnung nur die Straßenprostitution und Bordelle und bordellartige Einrichtungen geregelt werden können. Terminwohnungen müssen im Einzelfall geprüft werden und können über Bauplanungs-, Bauordnungs- und Gewerberecht sowie insbesondere das Prostituiertenschutzgesetz gesteuert werden.
Wie bereits im städtischen Konzept dargestellt bleibt die sogenannte Wohnungsprostitution grundsätzlich zulässig. Eingriffe sind hier nur im Einzelfall möglich, etwa bei konkreten Störungen oder Gefährdungen.
Die neue Verordnung wird durch Veröffentlichung im digitalen Gesetzblatt Baden-Württemberg in Kraft treten. Sie gilt ab dem darauffolgenden Tag und wird gemeinsam mit dem zugehörigen Sperrgebietsplan auf den Internetseiten der Stadt Lörrach und des Regierungspräsidiums veröffentlicht.
Gesellschaftliche Einbettung und begleitende Verfahren
Die Erarbeitung der neuen Sperrbezirksverordnung erfolgte in einem mehrstufigen Verfahren. Der Entwurf wurde durch den Fachbereich Stadtplanung in enger Abstimmung mit Polizei und Regierungspräsidium entwickelt und im Frühjahr 2025 in den politischen Gremien beraten. Eine öffentliche Informationsveranstaltung im April 2025 ergänzte die Beteiligung der Bürgerschaft. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung im Mai 2025, das Konzept dem Regierungspräsidium vorzulegen.
Parallel dazu wurde ein „Runder Tisch“ als dauerhaftes Austauschformat eingerichtet. Die erste Sitzung fand im Dezember 2025 im Landratsamt Lörrach statt, unter Beteiligung von Stadt, Polizei, Staatsanwaltschaft, Finanzamt sowie Beratungsstellen. Ziel ist eine kontinuierliche Bewertung der Situation und eine enge Abstimmung aller beteiligten Akteure. Die Organisation liegt zunächst beim Fachbereich Stadtplanung, perspektivisch wird diese Aufgabe vom Fachbereich Bürgerservice und Öffentliche Sicherheit übernommen.
Zentrale Zuständigkeiten im Vollzug liegen beim Landratsamt Lörrach. Dort erfolgen sowohl die Anmeldung von Prostituierten als auch die gesetzlich vorgeschriebenen Gesundheitsberatungen. Die Anmeldebescheinigungen sind ortsunabhängig gültig. Nach Angaben des Landratsamts ist die Zahl der Anmeldungen bislang überschaubar. Auch aus Sicht des Polizeireviers Lörrach und der Kriminalpolizei hat sich die Lage bislang nicht verändert; besondere Brennpunkte haben sich nicht entwickelt.
Vor dem Hintergrund bundespolitischer Diskussionen etwa zur Einführung des „Nordischen Modells“, das alle Profiteure des Systems bestraft, aber nicht die Prostituierten, besteht derzeit zudem eine gewisse Zurückhaltung bei Investitionen in diesem Bereich. Aktuell liegen der Stadt keine Anfragen für Bordelle oder bordellartige Einrichtungen vor.
Weitere Informationen zur Sperrbezirksverordnung sind unter Stadt Lörrach auf www.loerrach.de/sperrbezirksverordnung abrufbar.