28.12.2018 12:11

Mehr Lärmschutz in der Nacht am EuroAirport

(Basel) Der jetzt veröffentliche Beurteilungsbericht des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) zum Lärmnachweis 2016 des EuroAirport Basel bestätigt die Lärmschutzpolitik des Flughafens. Obwohl die Immissionsgrenzwerte auf Schweizer Gebiet überall eingehalten werden, arbeitet der EuroAirport mit Hochdruck daran, die Lärmbelastung vor allem in den sensiblen Nachtstunden zwischen 23 und 24 Uhr merklich zu reduzieren.

Lärmsituation bereits vom EuroAirport erkannt

Das Objektblatt für den EuroAirport gemäss Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) verpflichtet den EuroAirport, alle drei Jahre einen Nachweis über die Lärmbelastung des Flughafens zu erstellen und dem BAZL zur Überprüfung einzureichen. Die Berechnungen für den Lärmnachweis werden im Fall des EuroAirport von den Fachstellen der französischen Luftfahrtbehörde DGAC erstellt.
Der heute vom BAZL veröffentlichte Beurteilungsbericht bezieht sich auf das Betriebsjahr 2016. Die dort präsentierten Schlussfolgerungen sind mit den Erkenntnissen des EuroAirport deckungsgleich: Auf Schweizer Gebiet werden die Immissionsgrenzwerte überall und zu jeder Zeit eingehalten; es gibt jedoch eine Zunahme der Lärmbelastung in den Nachtstunden von 23 bis 24 Uhr.
Aus diesem Grund hat der EuroAirport bereits in diesem Frühjahr zwei Ziele in Bezug auf die Anzahl Flugbewegungen zwischen 23 Uhr und 24 Uhr bis Ende 2019 definiert und arbeitet seither an deren Umsetzung: Das erste Ziel ist die Halbierung der Starts Richtung Süden, das zweite Ziel ist die Stabilisierung der Flugbewegungen in den genannten Nachtstunden. Beide Ziele sind Teil des vorgesehenen französischen Lärmvorsorgeplans für den EuroAirport («Plan de prévention du bruit dans l’environnement», PPBE) 2018-2022, zu dem bis 7. Dezember 2018 eine öffentliche Vernehmlassung stattfand.

EuroAirport will proaktiv den Lärmschutz nach 23 Uhr verstärken

Diesen November hat der EuroAirport zudem bekannt gegeben, dass noch weitere verstärkte Lärmschutzmassnahmen nach 23 Uhr angestrebt werden, um so dem Nachtruhebedürfnis der Flughafenanrainerinnen und -anrainer entgegenzukommen.
Konkret beantragt der EuroAirport dem französischen Transportministerium (Zivilluftfahrtbehörde Frankreichs / DGAC), zusätzliche verstärkte Lärmmassnahmen zu prüfen. In Frage kommen Massnahmen an der Lärmquelle, wie zum Beispiel eine Reduktion der Lärmemissionen bei Flugzeugen, bis hin zu betrieblichen Einschränkungen nach 23 Uhr.
Die Prüfung der zusätzlichen Massnahmen erfolgt nach den Prinzipien des sogenannten ausgewogenen Ansatzes („Balanced Approach“), der für alle Flughäfen der Europäischen Union gilt. Alle wichtigen Flughafenpartner – im Besonderen die Gemeindevertreter, Fluggesellschaften, Anrainerinnen und Anrainer sowie die Anrainerverbände – werden aktiv in das Verfahren eingebunden. Dieses Vorgehen unterstreicht, dass der EuroAirport dem Nachtruhebedürfnis der Flughafenanrainerinnen und -anrainer besonderes Gewicht beimisst.