28.07.2023 13:24

Land fördert neues Regenüberlaufbecken

(Grafenhausen) Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) fördert den Neubau des Regenüberlaufbeckens Brünlinsbach in Grafenhausen mit rund 1,1 ...

Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) fördert den Neubau des Regenüberlaufbeckens Brünlinsbach in Grafenhausen mit rund 1,1 Millionen Euro. Wie das RP mitteilt, wurde der Zuwendungsbescheid diese Woche an die Gemeinde geschickt. Insgesamt investiert Grafenhausen rund eine Million Euro in das neue Überlaufbecken.

„Durch das Gesamtpaket neues Regenüberlaufbecken und automatisierter Rechenanlage vor dem Pumpwerk wird nicht nur die Mettma vor schädlichen Abwassereinleitungen entlastet, sondern auch die Betriebssicherheit und der Arbeitsschutz entschieden verbessert. Deshalb unterstützen wir das neue Regenüberlaufbecken der Gemeinde Grafenhausen gerne mit Mitteln des Landes Baden-Württemberg“, erklärte Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer.

Die Gemeinde Grafenhausen betreibt im Ortsteil Brünlisbach ein Puffer- und Regenbecken für die Beschickung des Abwasserpumpwerkes Brünlisbach. Es handelt sich dabei um die frühere Kläranlage Brünlisbach (Emscher Brunnen), welche nicht dem heutigen Stand der Technik für eine ordnungsgemäße Regenwasserbehandlung entspricht. Geplant ist der Bau eines regelkonformen Regenüberlaufbeckens einschl. Drosselbauwerk, Geröllfang, Zu- und Ablaufleitungen, Betriebsgebäude, Rechenanlage am RÜB, Zaunanlage, EMSR- Technik und Rechenanlage am Pumpwerk Brünlisbach. Das neue Regenüberlauf- und Pufferbecken soll an dem gleichen Standort in geschlossener Bauweise errichtet werden und hat eine Größe von 100 Kubikmeter.

Bisher erfolgt der Schmutzwasserzufluss zum bestehenden Puffer- und Regenbecken über eine Rechenanlage ohne automatische Räumung. Das zurückgehaltene Rechengut wurde bislang vom Betriebspersonal regelmäßig händisch entfernt. Die aktuelle Planung sieht vor, den Standort für eine automatisierte Rechenanlage mit Auswascheinrichtung und Presse zum Standort des Pumpwerks Brünlisbach zu verlagern.