29.07.2019 19:00

Badeverbot verlängert

(Friedrichshafen) Das behördliche Badeverbot im Bereich zwischen der Buchenbachmündung in Manzell und der Hafeneinfahrt Fischbach bliebt bis mindestens Freitag (2. August 2019) bestehen.

Von der Sperrung betroffen ist ein etwa ein Kilometer langer Uferabschnitt. Dort befinden sich neben dem Seebad Fischbach weitere öffentlich erreichbare Seezugänge, die häufig als Badeplätze genutzt werden. Dazu haben sich die Verwaltung der Stadt Friedrichhafen und das Gesundheitsamt Bodenseekreis gemeinsam entschieden, nachdem es am vergangenen Samstag und Sonntag starke Regenfälle im Raum Friedrichshafen gegeben hat und es nicht ausgeschlossen werden kann, dass es erneut zu einem Schmutzstoß aus dem betreffenden Regenüberlaufbecken 4 gekommen ist.

Hinzu kommt, dass die badewasserhygienischen Proben vom vergangenen Donnerstag noch einen etwa um das zehnfache gegenüber dem Grenzwert erhöhte Werte für E.Coli im Bereich des Manzeller Freizeitgeländes ergeben hatten. Die Wasserwerte am Strandbereich des Frei- und Seebads Fischbach waren am Donnerstag deutlich unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte. Aus Gründen des vorsorglichen Gesundheitsschutzes erstreckt sich aber das Badeverbot weiterhin auf den kompletten Bereich bis zur Hafeneinfahrt. Die Empfehlung des Gesundheitsamts, bis auf weiteres in diesem Abschnitt auf das Baden im See zu verzichten, schließt auch den Privatbereich unterhalb der Straße Am Seemooser Horn ein.

Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass nach Starkregenereignissen grundsätzlich damit zu rechnen ist, dass die Oberflächengewässer eine erhöhte Keim- und Schmutzfracht haben können. Der Grund ist, dass belastetes Wasser von landwirtschaftlichen Nutzflächen sowie überlaufender Kanalisation in die Bäche, Flüsse und auch den Bodensee gelangen können. Daher raten die Behörden grundsätzlich vom Baden in betroffenen Gewässern innerhalb eines Zeitraums von ein bis zwei Tagen nach solchen Starkregenereignissen ab.

Am Dienstag, 30. Juli und Mittwoch, 31. Juli werden weitere Wasserproben in dem betroffenen Bereich entnommen und im Labor geprüft. Diese Tests benötigen jeweils knapp drei Tage, weil zunächst im Labor Kulturen angesetzt werden müssen, um bestimmte Keime nachzuweisen. Untersucht wird das Badewasser entsprechend EU-Badewasserrichtlinie auf die Indikatorkeime E.Coli und iEnterokokken. Die Ergebnisse werden dann ausschlaggebend für die Entscheidung über das weitere Vorgehen sein.

Das Schwimmbad des Freibades Fischbach sowie das Strandbad Friedrichshafen am Königsweg sind von der Sperrung nicht betroffen. Dort kann weiterhin gebadet werden.

Eine Übersicht aller Badeplätze in Baden-Württemberg sowie die Qualität des Badewassers gibt es unter https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/wasser/liste-der-ueberwachten-badestellen.