29.09.2022 19:35

Biomüllabfuhr ab Oktober wieder 14-täglich

(Villingen-Schwenningen) Die Sommermonate sind vorbei - damit sind auch keine Geruchsbelästigungen mehr zu befürchten, die sich bei Hitze durch die ...

Die Sommermonate sind vorbei - damit sind auch keine Geruchsbelästigungen mehr zu befürchten, die sich bei Hitze durch die Biotonne entwickeln können. Deshalb stellt der Schwarzwald-Baarkreis mit Beginn der kühleren Jahreszeit die Biomüllabfuhr ab Oktober auf den 14-täglichen Rhythmus um. Die Abfuhrtermine sind im Abfallkalender aufgeführt bzw. über die Abfall App abrufbar.



In den kälteren Monaten spielen bei der Biomüllsammlung jedoch andere Aspekte eine wichtige Rolle. So ist es bei Frost möglich, dass zu nasse organische Abfälle festfrieren und die Biotonne von der Müllabfuhr nur noch erschwert oder gar nicht geleert werden kann. Damit es erst gar nicht zu diesen Problemen kommt, bieten sich folgende Vorkehrungen an:



· Die Biotonne möglichst nahe an die Hauswand oder unters Dach stellen, dort ist die Frostgefahr geringer.

· Organische Abfälle wie zum Beispiel Obstreste und Kaffee- oder Teefilter vor dem Einwerfen in die Biotonne gut abtropfen lassen oder die nassen Abfälle in etwas Zeitungspapier oder Papiertüten einpacken. Dieses saugt die Flüssigkeit auf und der Biomüll friert nicht so schnell fest.

· Die Biotonne zusätzlich mit etwas Zeitungspapier auslegen. So friert höchstens die Zeitung am Boden der Biotonne fest, nicht aber der gesamte Biomüll. Unbehandelte Holzspäne oder kleingeschnittener Ast- und Strauchschnitt können ebenfalls verwendet werden. Sollte der Biomüll trotzdem einmal festgefroren sein, muss die Tonne an einem etwas wärmeren Ort, zum Beispiel in der Garage, wieder auftauen.



Während des ganzen Jahres empfiehlt es sich, die Biotonnen hin und wieder auch von innen zu reinigen. In sauber und trocken gehaltenen Biotonnen gibt es weniger Probleme mit Fäulnis und Ungeziefer sowie auch mit Festfrieren von Abfällen. Die Verpflichtung zur bedarfsgerechten Reinigung ist auch in der Abfallwirtschaftssatzung verankert. Gereinigte Behälter sollten an der Luft gut getrocknet werden.



Generell dürfen zum Sammeln von Biomüll keine sogenannten biologisch abbaubaren Folienbeutel oder ähnliches verwendet werden. Diese zersetzen sich in der kurzen Zeit bis zur Verwertung nicht und verursachen dadurch mechanische Probleme in der Vergärungsanlage. Dasselbe gilt selbstverständlich für Plastiktüten. Biotonnen mit Fehlbefüllungen werden deshalb mit einem Hinweis versehen und nicht geleert.