30.03.2020 14:04

Jetzt rollt das Corona-Mobil

(Bad Krozingen/Breisach/Müllheim/Titisee-Neustadt) Die Zahl stationär zu behandelnder Patienten mit Covid-19 wird in den nächsten Wochen auch im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald dramatisch ansteigen. Der Krisenstab des Landratsamts hat deshalb in Abstimmung mit der Stadt Freiburg ein Drei Stufen-Konzept für Land- und Stadtkreis beschlossen, um medizinische Versorgungskapazitäten auszubauen, zu steuern und ergänzende stationäre Behandlungsmöglichkeiten zu schaffen.

Ein besonderes Augenmerk ist dabei neben der zunehmenden Anzahl an Erkrankten und Infizierten beispielsweise aus dem häuslichen Umfeld gerade auf die existentiell von einer Covid-19-Erkrankung bedrohten Bewohner der Pflegeheime zu richten. Im Fokus stehen dabei auch die endlichen Kapazitäten im Bereich Intensivtherapie und Beatmung der Akutkliniken in Freiburg, Müllheim, Breisach und Titisee-Neustadt.

In diesem Konzept erfolgt die stationäre Intensiv-Behandlung von Covid-19-Patienten nach wie vor in den Akutkrankenhäusern in Freiburg und dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald. Im Rahmen der Genesung während eines stationären Aufenthaltes oder bei nur milden Krankheitsverläufen werden Covid-19-Patienten auch in Rehakliniken im südlichen und östlichen Landkreisgebiet behandelt werden. Die Eignung weiterer Kliniken befindet sich in der Prüfung.

Als Drehscheibe für die Planung fungiert die Integrierte Leitstelle (ILS) in Freiburg. Hier werden die verfügbaren Intensivkapazitäten organisiert und zusammen mit der Oberleitstelle in Stuttgart die verfügbaren Ressourcen geplant. Werden Rettungskräfte zu Patienten gerufen, so entscheiden diese nach Rücksprache mit den diensthabenden Notärzten und der ILS über die Patientenzuweisung in die vorhandenen Kliniken. Die Zuweisung erfolgt nach den Kriterien: Zustand des Patienten, verfügbare Kapazität in den Kliniken, wie medizinische Ausstattung oder Verfügbarkeit von speziellen fachlichen Disziplinen.

Das medizinische Versorgungskonzept besteht aus 3 Stufen:

In Stufe 1 werden milde Fälle und Verdachtsfälle im ambulanten Versorgungsbereich und unter häuslicher Isolation versorgt. Erste Ansprechpartner bleiben die Hausärzte, die eine zentrale Rolle bei der medizinischen Versorgung spielen. Sowohl die Diagnose als auch die medizinische Versorgung können und sollen durch die Hausärzte erfolgen. Leicht erkrankte Patienten ohne Risikofaktoren für Komplikationen können mit einer ambulanten Betreuung bis zur vollständigen Genesung im häuslichen Umfeld behandelt werden.

Zusätzlich richtet die Kassenärztliche Vereinigung zusammen mit dem Landratsamt Fieberambulanzen und Schwerpunktpraxen in Freiburg, Neustadt, Bad Krozingen, Müllheim und Breisach ein. Darüber hinaus soll ein „Corona-Mobil“ als mobile Untersuchungs- und Behandlungseinheit Menschen, denen das Aufsuchen einer Arztpraxis oder einer Fieberambulanz nicht möglich ist, in ihrem häuslichen Umfeld oder auch in den zahlreichen Alten- und Pflegeheimen besuchen. Über diese Angebote werden erkrankte und möglicherweise infizierte Menschen ärztlich untersucht und erhalten, wenn nötig, einen Abstrich. Danach wird entschieden, ob der Patient in hausärztlicher Betreuung versorgt werden kann oder eine stationäre Weiterbehandlung erforderlich ist.

In Stufe 2 werden Patienten stationär versorgt, die zwar nicht mehr zu Hause bleiben können, aber aufgrund milden Verlaufs der Erkrankung nicht auf einer Intensivstation behandelt werden müssen. Damit die Akutkrankenhäuser ihre gesamten Ressourcen mit Geräten und Personal auf die Intensiv-Stationen ausrichten können, werden diese Patienten in Behelfskrankenhäusern untergebracht. Dazu dienen Rehakliniken.Dort werden separate Isolationsbereiche eingerichtet, die den eigentlichen REHA Betrieb der Kliniken nicht gefährden und gleichzeitig eine Aufnahme einer relevanten Zahl an leicht erkrankten Covid-19-Patienten ermöglichen.

In Stufe 3 müssen schwer erkrankte Patienten auf einer Intensivstation behandelt werden. Hierzu konzentrieren sich die Akutkrankenhäuser derzeit auf den bestmöglichen Ausbau an Intensivbettenkapazitäten mit Beatmungsmöglichkeit. Schwer erkrankte Covid-19 Patienten werden über die ILS angemeldet, wenn sie beispielsweise als Notfallpatienten im ambulanten Bereich oder über den Rettungsdienst und Notarzt aufgefunden werden. Es kann sich aber auch um Menschen handeln, die sich bereits wegen einer Covid-19-Erkrankung in einem Behelfskrankenhaus der Stufe 2 befinden, sich aber in ihrem gesundheitlichen Zustand so verschlechtert haben, dass eine intensivmedizinische Behandlung notwendig wird.

Zu den weiteren Maßnahmen des Landkreises gehört die Einrichtung einer Altenpflegeeinrichtung für Menschen, die leicht an Covid-19 erkrankt sind und in häusliche Quarantäne müssen. Ist eine ambulante Versorgung nicht umsetzbar, weil sie mit einer besonders vulnerablen Person (Risikogruppen) in einem Haus leben oder sich nicht selbst zu Hause versorgen können, will der Landkreis eine Ausweichmöglichkeit in einem separaten Altenpflegeheim anbieten. Auch diese Verlegung wird zentral und regional organisiert.

Die Umsetzung dieses Konzeptes ist existentiell abhängig vom Vorhandensein persönlicher Schutzausrüstung, Desinfektionsmitteln wie Hand- und Flächendesinfektiosmittel, Medikamenten zur Analgosedierung, Kreislaufunterstützung und Infektbehandlung sowie entsprechender medizinisch-technischer Ausstattung bis hin zu Sauerstoffvorräten und dem benötigten Personal. Hierzu hat das Land dem Landkreis seine Unterstützung zugesichert.