30.08.2021 11:00

97 Gemeinden im Südwesten ohne Schulden

Nach den Ergebnissen der Schuldenstatistik des Statistischen Landesamtes waren zum 31. 12. 2020 97 der 1 101 Gemeinden Baden-Württembergs schuldenfrei.

Schuldenfrei bedeutet, dass weder Kernhaushalt noch Eigenbetriebe einer Gemeinde Kredite, Kassenkredite oder Wertpapierschulden1 beim öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich aufweisen.

Die Gemeinden mit schuldenfreiem Kernhaushalt und schuldenfreien Eigenbetrieben (in der Übersicht entsprechend ihrer Kreiszugehörigkeit aufgeführt) sind überwiegend Gemeinden mit unter 10 000 Einwohnerinnen und Einwohnern, in der Mehrheit sogar mit unter 5 000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Zu den schuldenfreien Gemeinden mit über 10 000 Einwohnerinnen und Einwohnern zählen die Stadt Bietigheim-Bissingen im Landkreis Ludwigsburg – mit 43 296 Einwohnerinnen und Einwohnern die größte schuldenfreie Gemeinde – sowie Erbach im Alb-Donau-Kreis, Lorch im Ostalbkreis und Engen im Landkreis Konstanz. Weitere 55 Gemeinden wiesen zwar keine »Null-Verschuldung« auf, ihre Pro-Kopf-Verschuldung lag aber bei unter 100 Euro je Einwohnerin und Einwohner.

Bei einer Verschuldung der Gemeinden und ihrer Eigenbetriebe von knapp über 14,1 Milliarden Euro beträgt die durchschnittliche Pro-Kopf-Verschuldung 1 271 Euro. Die Stadtkreise weisen dabei mit 1 797 Euro je Einwohnerin und Einwohner eine höhere Pro-Kopf-Verschuldung auf als die kreisangehörigen Gemeinden mit 1 150 Euro je Einwohnerin und Einwohner. Bei Letzteren zeigt sich zudem, dass die Pro-Kopf-Verschuldung mit zunehmender Einwohnerzahl in der Tendenz zunimmt, die Spannweite innerhalb einer Gemeindegrößenklasse jedoch sehr groß sein kann. In Baden-Württemberg haben 300 Gemeinden eine höhere Pro-Kopf-Schuldenlast zu tragen als im Landesschnitt. Darunter sind 102 Gemeinden mit mehr als 2 000 Euro je Einwohnerin und Einwohner verschuldet, unter ihnen auch zahlreiche Kurorte bzw. Fremdenverkehrsgemeinden.

1Wertpapierschulden zählen zu Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich, spielten auf kommunaler Ebene zum 31. 12. 2020 allerdings eine zu vernachlässigende Rolle.