31.07.2020 14:11

Neuer Abschnitt der A 98 kann im Herbst 2021 eröffnet werden

(Rheinfelden/Schwörstadt) In einer virtuellen Konferenz hat Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer am Donnerstagabend den Mitgliedern der politischen ...

In einer virtuellen Konferenz hat Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer am Donnerstagabend den Mitgliedern der politischen Begleitgruppe der Hochrheinautobahn A 98 den aktuellen Planungsstand vorgestellt. Gegenstand der Sitzung, an der Abgeordnete aus Bund und Land, die obersten Vertretungen der betroffenen Kreise und Kommunen sowie Bürgerinitiativen teilnahmen, waren die jüngsten Erkenntnisse aus dem Erörterungstermin zum Abschnitt 5 und die aus der Region geforderte Überdeckelung im Bereich Karsau-Minseln.

Zunächst berichtete Regierungspräsidentin Schäfer, dass der Abschnitt 4 mit dem Herrschaftsbucktunnel als Herzstück voraussichtlich im September 2021 für den Verkehr freigegeben werden könne. Die noch ausstehende Einrichtung der Tunnelbetriebstechnik sei in den vergangenen Wochen vergeben worden. Sie soll bis Juli 2021 eingebaut sein, sodass im August 2021 der Probebetrieb starten kann.

Zum Abschnitt 5 zwischen Karsau und Schwörstadt erläuterte Regierungspräsidentin Schäfer, dass das Regierungspräsidium aktuell dabei sei, die der Planung zugrundeliegende Verkehrsprognose zu aktualisieren. Impuls hierfür sei die von Bund, Land und RP gemeinsam mit der Schweiz in Auftrag gegebene Hochrheinstudie, die noch im Herbst 2020 vorgestellt werden soll. Auf Grundlage der Ergebnisse der aktualisierten Verkehrszahlen werde das Regierungspräsidium prüfen, inwieweit eine Anpassung der aktuellen Planungsunterlagen vorzunehmen sei. Gegebenenfalls könnten sich daraus auch neue Erkenntnisse für die von der Region geforderte Überdeckelung ergeben. Das RP werde die Begleitgruppe und die Öffentlichkeit informieren, sobald die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung vorliegen.

Schäfer betonte an, dass das RP an dem Projekt bis zur Übergabe an die Autobahngesellschaft zum 1. Januar 2021 intensiv weiterarbeiten werde. Die Hausaufgaben aus dem Erörterungstermin im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens im April 2019 seien erledigt worden: Die Planung sei mit den Zielen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie vereinbar. Die Suche und Festlegung geeigneter Ausgleichsmaßnahmen sei weiter konkretisiert worden.