05.08.2019 15:45

Keine Beanstandung bei Wahl zum Oberbürgermeister

(Ettlingen) Die Oberbürgermeisterwahl der Stadt Ettlingen vom 21. Juli 2019 ist gültig.

Dies ist das Ergebnis der amtlichen Wahlprüfung der Kommunalaufsichtsbehörde. Die rechtliche Prüfung der Wahl hat zu keinen Beanstandungen durch das Regierungspräsidium geführt.

Der Verpflichtung des für eine weitere Amtsperiode gewählten Oberbürgermeisters Johannes Arnold steht damit nichts mehr im Wege.