09.05.2019 09:05

Sportlicher Disput beendet

(Karlsruhe) Der Karlsruher SC hatte in Zusammenarbeit mit der Stadt Karlsruhe Beschwerde gegen die erste Entscheidung der DFL Deutsche Fußball Liga (DFL GmbH), die eine Überdachung der provisorischen Südtribüne in der kommenden Saison zur Auflage machte, eingelegt. Dieser Beschwerde wurde nun im Sinne der vorgetragenen Argumente entsprochen und die Auflage aufgehoben.

In der kommenden Spielzeit 2019/2020 ist eine Überdachung der provisorischen Südtribüne nicht erforderlich.
Im ersten Bescheid zum Lizenzierungsverfahren für die Spielzeit 2019/2020 in der 2. Fußball-Bundesliga hatte die DFL Deutsche Fußball Liga (DFL GmbH) dem Karlsruher SC die infrastrukturelle Auflage erteilt, die provisorische Südtribüne im Wildparkstadion bis zum 1. September 2019 zu überdachen. Dem vorherigen Ausnahmeantrag des KSC vom 27. Februar wurde damit nicht stattgegeben. Gegen diese Entscheidung hatte der Verein dann in Zusammenarbeit mit der Stadt Karlsruhe fristgerecht Beschwerde eingereicht – mit Erfolg: Eine Überdachung ist bis zum Ende der Saison 2019/2020 nicht notwendig.
In seiner Beschwerde hatte der KSC unter anderem vorgetragen, dass die provisorische Südtribüne nach gegenwärtigem Stand der Planungen lediglich während eines Zeitraums von elf Monaten genutzt werden wird. Auch die inzwischen höheren Kosten der temporären Überdachung sowie die nicht gegebene Möglichkeit einer anschließenden Zweitverwendung wurde vom Verein vorgetragen. Zudem stellte der KSC in Aussicht, Teilkontingente für Gästefans auf der Haupttribüne bereitstellen zu können.
Aus dem zweiten Lizenzierungsbescheid der DFL GmbH:
"Die DFL GmbH hat die Argumente, die der Bewerber mit seiner Beschwerde zum Ausdruck gebracht hat, kritisch überprüft. Dabei ist sie aufgrund der erstmals in der Beschwerde vorgetragenen Tatsachen (Nutzungsdauer, Kosten und fehlende Möglichkeit zur Zweitverwendung des Dachs, Gästekontingente auf der Haupttribüne) zu der Entscheidung gelangt, dem Antrag des Bewerbers auf Befreiung vom Erfordernis der Komplettüberdachung ausschließlich für die Spielzeit 2019/2020 und nur ausnahmsweise stattzugeben. […]
Weil die Nutzungsdauer der Dachkonstruktion erstens deutlich kürzer ausfällt als zunächst bekannt, weil die sich daraus entstehenden Kosten zweitens höher ausfallen als ursprünglich angenommen und es drittens keine Zweitverwendung für das Dach gibt, ist die Erste Instanz zu der Ansicht gelangt, dass eine Aufrechterhaltung der Auflage sich in diesem Einzelfall unter sorgfältiger Abwägung aller Umstände nicht mehr als verhältnismäßig darstellt. […]
Abschließend wiederholt die DFL GmbH ihren bereits angedeuteten Hinweis, dass die in dieser Entscheidung zum Ausdruck kommende Ausnahme auf die Spielzeit 2019/2020 beschränkt ist. Zur Spielzeit 2020/2021 ist die Komplettüberdachung des Wildparkstadions verpflichtend."
"Wir freuen uns, dass es uns gemeinsam mit der Stadt Karlsruhe gelungen ist, dass unserer Beschwerde abgeholfen und unserem Antrag auf Befreiung vom Erfordernis der Komplettüberdachung stattgegeben wurde. Es ist sehr erfreulich, dass wir in diesem Fall nicht mit Sanktionen in der kommenden Saison rechnen müssen und die Stadt Karlsruhe einen erheblichen Kostenaufwand einspart", so das KSC-Präsidium um Ingo Wellenreuther.
Zufrieden zeigt sich auch Karlsruhes Oberbürgermeister Frank Mentrup, dass KSC und Stadt bereits in der zweiten Genehmigungsrunde erfolgreich waren: "Ich sehe uns in unserer Auffassung bestätigt, dass die DFL sachgerechte und nachvollziehbare Argumente letztendlich würdigt."